Ja, alle Ihre Angaben werden durch die Mitglieder der KEsF vollkommen vertraulich behandelt. Eine anonyme Bitte um eine Stellungnahme ist ebenfalls möglich. Sie können bei der ersten Kontaktaufnahme Ihr Anliegen schildern und bei Bedarf das weitere Vorgehen mit nur einer Ansprechperson erörtern. Die Sitzungen der KEsF sind nicht öffentlich. Die Mitglieder der KEsF sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dasselbe gilt für hinzugezogene Gutachter, Sachverständige, Hilfspersonen und Personen, welche die Arbeit der KEsF administrativ unterstützen.
Nein, die Kommission gibt lediglich Empfehlungen ab und berät bei potenziellen Sicherheitsrisiken. Durch eine Stellungnahme der KEsF können keine Forschungsvorhaben verboten werden.
Ziel Ihrer Zusammenarbeit mit der KEsF soll sein, dass Sie als forschende Person souverän – und nur falls notwendig – Maßnahmen in Ihr Forschungsdesign integrieren, die unmittelbare Sicherheitsrisiken abwendet oder auf ein verantwortbares Maß reduziert. Die KEsF möchte zu Art der Risiken und möglichen Maßnahmen beraten, sodass Sie Ihre Forschung idealerweise erfolgreich und verantwortlich durchführen können.
Nein, mit der Beratungsleistung sind keine Kosten verbunden.
Wenn Sie in Ihrem Forschungsvorhaben ein unmittelbares sicherheitsrelevantes Risiko sehen, dann kontaktieren Sie am besten mündlich (per Telefon) oder ggf. auch über E-Mail ein Kommissionsmitglied, dass Sie von der fachlich-disziplinären Ausrichtung her als geeignet empfinden. Sollten Sie keine*n Ansprechpartner*in finden, der/die sich annähernd mit Ihrem Forschungsgebiet befasst, können Sie uns auch unter kesf(at)uni-luebeck(dot)de erreichen. Sollten im vertraulichen ersten Gespräch ein oder mehrere sicherheitsrelevante Risiken bestätigt werden, würden wir Sie bitten, das Formular zur “Bitte um eine Stellungnahme der KEsF” vollständig auszufüllen und einzureichen. Hierin skizzieren Sie auch bereits geeignete Maßnahmen, um die Risiken zu adressieren und die Sie in Ihr Forschungsvorhaben integrieren wollen. Bei der Erarbeitung der Maßnahmen kann die KEsF gern auch im Rahmen weiterer Gespräche unterstützen. Die Verantwortung über das Forschungsvorhaben obliegt aber natürlich weiterhin Ihnen.
Nach Einreichung des Formulars gibt die KEsF anschließend eine begründete Stellungnahme zu Ihrem Anliegen ab. Dabei kann es sein, dass die KEsF um eine weitere mündliche Aussprache bittet, oder externe Fachexpertise hinzuzieht.
Im Forschungskontext benennt Dual-Use meist solche Forschungsergebnisse und -methoden, die sowohl für friedliche bzw. nützliche Zwecke als auch zur absichtlichen Schädigung oder Unterdrückung von Gesellschaft bzw. der Umwelt eingesetzt werden können.
Ursprünglich sind als Dual-Use-Güter – also Güter mit doppeltem Verwendungszweck – in der Regel jene Produkte bezeichnet worden, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke eingesetzt werden können. Hierunter fallen insbesondere Produkte aus dem Bereich der sensitiven Elektronik, Telekommunikation, IT-Technik, aber auch Datenverarbeitungsprogramme oder andere Technologien. Der Wortgebrauch “Dual-Use” hat sich inzwischen auch auf kriminelle und politische Zwecke ausgeweitet – und eben auch auf die Forschung.
Die KEsF ist nicht für Ethikanträge im Rahmen von Studien o. Ä. zuständig. Die KEsF ist eine beratende Kommission, die auf freiwillige Anfragen Stellungnahmen zu sicherheitsrelevanten Aspekten von Forschungsvorhaben bereitstellt.
Sie können die KEsF über die allgemeine E-Mail Adresse kesf(at)uni-luebeck(dot)de erreichen oder kontaktieren für ein Erstgespräch direkt ein Mitglied der KEsF, welches fachlich zu Ihrer Anfrage am ehesten passt. Diese finden Sie unter “Mitglieder der KEsF”. Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie in der Sidebar der Website.
Für eine mündliche Beratung werden allgemeine Informationen zum Forschungsvorhaben und wenn möglich zu mutmaßlichen sicherheitsrelevanten Risiken benötigt. Hierzu muss noch kein Formular ausgefüllt werden. Über weitere Schritte wird situativ entschieden.
Ja, wenn Sie konkrete Bedenken über sicherheitsrelevante Auswirkungen eines Forschungsvorhabens haben.
Aber auch wenn Sie keine konkreten Bedenken zu sicherheitsrelevanten Aspekten haben, können Sie sich durch die KEsF beraten und absichern lassen. Dies ist auch für sonstige Vorhaben (wie z.B. Whitepaper etc.) neben Forschungsvorhaben möglich.
Nein, wenn Sie einen Ethikantrag für Ihre Forschung in dem Sinne benötigen, als dass dieser Forschungsvorhaben mit Menschen (auch am Verstorbenen) und an entnommenem Körpermaterial sowie Vorhaben epidemiologischer Forschung mit personenbezogenen Daten betrifft. Hierfür ist die Ethikkommission der Universität zu Lübeck zuständig.
Sie können uns jederzeit kontaktieren. Sei es noch vor der Antragstellung oder innerhalb eines bereits laufenden Projekts. Auch wenn Projekte bereits beendet sind, aber noch Publikationstätigkeiten laufen, kann ein Kontakt hilfreich sein. Informationen zu Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter Wie ist die KEsF zu erreichen? oder in der Sidebar.
Bereiten Sie einen Forschungsantrag zu einem Vorhaben vor, kann es hilfreich sein, die KEsF schon während der frühen Antragsphase zu konsultieren. So können Sie etwaige Maßnahmen, die unmittelbare Sicherheitsrisiken abmildern sollen, direkt in Ihrem Forschungsdesign integrieren. Es kann auch von Vorteil sein, wenn Sie bei Antragstellung direkt eine Stellungnahme der KEsF beilegen können. Die Anfertigung einer Stellungnahme oder die Hilfestellung beim Forschungsdesign kann aber natürlich etwas Zeit beanspruchen.
Wir bemühen uns, Ihre Anliegen möglichst schnell zu bearbeiten. Da die Mitglieder die Beratung jedoch neben ihrer alltäglichen Arbeit verrichten, kann es je nach Kapazität auch mal mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Unter Umständen kann es sein, dass Sie gebeten werden, Ihr Forschungsvorhaben vor der Kommission vorzustellen, damit eine gemeinsame Diskussion zu Möglichkeiten der Adressierung unmittelbarer Risiken überhaupt hilfreich ist. Die Kommission tagt jedoch unregelmäßig.
Allerdings ist es auch möglich, dass die Kommission über eine Stellungnahme im Umlaufverfahren befindet. Hierfür benötigt es eines bereits gut ausgearbeiteten und plausiblen Ansatzes zur Identifikation und Adressierung von unmittelbaren Sicherheitsrisiken.
In jedem Fall aber sollten Sie zuvor zu einem geeigneten Mitglied der KEsF Kontakt aufnehmen, um sich in einem ersten Schritt vertrauensvoll und konstruktiv beraten zu lassen.
Die Stellungnahmen helfen Ihnen, potenzielle Sicherheitsrisiken im Voraus zu identifizieren und geeignete Lösungen zu finden, um diese Risiken zu vermeiden. Aufgrund der unterschiedlichen Disziplinen und Fachexpertisen, die in der Kommission vereint sind, bekommen Sie Unterstützung durch ein breites Spektrum an qualifizierter Fachkompetenz. Jedoch ist es in Zukunft auch möglich, dass einzelne Forschungsförderer ein KEsF-Votum für die Antragstellung bei gewissen Arten von Forschungsvorhaben verlangen.
Wir beraten Sie individuell zu möglichen Sicherheitsrisiken und kritischen dual-use Anwendungen. Regelmäßig werden auch hochschulinterne gemeinsame Workshops zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung gestaltet. Ggfs. kann die KEsF auch nach Absprache bei Projekten zur allgemeinen oder spezifischen Aufklärung unterstützen.
Demnächst bieten wir den Kurs “Ethik sicherheitsrelevanter Forschung” als interne Weiterbildung an. Der Kurs soll einen guten Überblick über Thematiken in diesem Themenfeld bieten, offene Fragen klären und zu einem breiteren Verständnis potentieller Forschungsrisiken beitragen.
Nein, bisher erfolgt die Einholung einer Stellungnahme auf freiwilliger Basis und dient im Wesentlichen Ihrer Unterstützung. Jedoch ist es in Zukunft auch möglich, dass einzelne Forschungsförderer ein KEsF-Votum für die Antragstellung bei gewissen Arten von Forschungsvorhaben verlangen. Die DFG hat aber beispielsweise signalisiert, dass sie die Miteinreichung einer Stellungnahme der KEsF auf absehbare Zeit nicht verpflichtend fordern wird.
Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEsF) der Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
kesf(at)uni-luebeck(dot)de
Prof. Dr.-Ing. Christian Herzog, M.A.
Prof. Dr. phil., dipl. biol. Christoph Rehmann-Sutter
Herr D. Sarikaya
Tel.: 0451 3101 6209
Mail: d(dot)sarikaya(at)uni-luebeck(dot)de
Februar 2024
Die konstituierende Sitzung der KEsF hat stattgefunden.
für die Ukraine