Gemäß § 43 Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein müssen sich Doktorandinnen und Doktoranden an der Hochschule einschreiben, an der sie ihre Promotion ablegen. Für die Einschreibung benötigen Sie diesen Antrag. Wenn Sie zuvor noch nicht an der Universität zu Lübeck eingeschrieben waren, dann müssen Sie noch diese Unterlagen einreichen. Antrag und Unterlagen senden Sie an Frau Christiane Schramm, christiane.schramm(at)uni-luebeck(dot)de
Für Fragen zum eigentlichen Promotionsverfahren (d.h. ab dem Verfassen der Dissertation in den Sektionen MINT bzw. Medizin) sind unterschiedliche Einrichtungen der Universität zuständig. Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Büro.
Bitte wenden Sie sich rechtzeitig (etwa 6 Monate vor der geplanten Abgabe) an die Geschäftsstelle MINT, um einen genauen Überblick über einzuhaltende Fristen, formale Anforderungen einer Dissertation und vor allem das Begutachtungs- und Prüfungsverfahren zu bekommen. Die Universität zu Lübeck verleiht hier die Titel:
Dr. rer. nat. | doctor rerum naturalium
Dr.-Ing. | Doktor-Ingenieur
Dr. phil. | doctor philosophiae
Ph.D. | Doctor of Philosophy
Auskunft erteilt Ihnen die Geschäftsstelle MINT:
MINT Büro | Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Tel: +49 451 3101 3002
email: mint.buero(at)uni-luebeck(dot)de
Informationen zum Promotionsausschuss / Senatsausschuss und zu laufenden Promotionsverfahren der Sektion MINT finden Sie hier.
Medizinstudentinnen und Medizinstudenten, die im Zuge ihres Studiums einen Doktortitel anstreben, werden innerhalb ihres Studienganges betreut. Die Universität zu Lübeck verleiht hier die Titel:
Dr. med. | doctor medicinae
Dr. med. dent. |doctor medicinae dentariae
Dr. rer. hum. biol. | doctor rerum humanae biologiae
Auskunft erteilt Ihnen Frau Vogel:
Studierenden-Service Center | Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Tel: +49 451 3101 - 1272
Fax: +49 451 3101 – 1254
E-mail: ssc.promotionmedizin(at)uni-luebeck(dot)de
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