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Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEsF)

Herzlich Willkommen auf den Internetseiten der Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung der Universität zu Lübeck. Untenstehend finden Sie allgemeine Informationen zur Ethik-Kommission und Antragstellung.

Für die Terminierung einer persönlichen Beratung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

Die Einrichtung der KEsF an der Universität zu Lübeck

Am 4. August 2022 hat der Senat die Satzung für die Kommission für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung der Universität zu Lübeck beschlossen. Sie ist am 23. September 2022 publiziert worden. Gemäß dieser Satzung errichtet die UzL eine KEsF als Ausschuss des Senats (§ 1). Ihre Aufgabe ist die „Beratung und Beurteilung ethischer und rechtlicher Aspekte“ (§ 2) in Fällen sicherheitsrelevanter Forschungen, die an der Universität zu Lübeck unternommen werden oder an denen sie beteiligt ist.

Sicherheitsrelevante Forschung

Unter „sicherheitsrelevanter Forschung“ werden Forschungsvorhaben verstanden, bei denen „Risiken für Menschenwürde, Leben, Gesundheit, Freiheit, Eigentum, Umwelt oder ein friedliches Zusammenleben“ bestehen (§ 5.1). Sicherheitsrelevante Risiken bestehen insbesondere in Situationen von möglichem „dual use“, worunter ein Missbrauch von Forschungsergebnissen durch Dritte verstanden wird. Solche Risiken können sich entweder vor der Durchführung eines Forschungsvorhabens oder auch während der Durchführung ergeben. Risiken und Unsicherheiten umfassen jeweils sowohl die materiellen als auch die psychologischen Aspekte von möglichen Schäden, also die Risikowahrnehmung und die Wirkung auf die Gesellschaft. Zentral für die Arbeit der KEsF ist auch die mögliche Unmittelbarkeit eines Risikos und wie Forschung ggfs. zu dieser beiträgt.

Die UzL folgt mit der Einrichtung einer KEsF der Empfehlung des „Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ der DFG und der Leopoldina, die sich an alle Forschungseinrichtungen in Deutschland richtet.

Arbeitsweise

Wie die Satzung vorsieht, besteht die Arbeit der KEsF einerseits in der Beurteilung von Forschungsvorhaben und andererseits in der Bewusstseinsbildung.

Die Beurteilung von Forschungsvorhaben soll auf freiwilliger Basis geschehen. In Zukunft ist es möglich, dass gewisse Forschungsförderer (DFG etc.) ein KEsF-Votum für die Antragstellung bei gewissen Arten von Forschungsvorhaben verlangen. 

Die Bewusstseinsbildung nimmt einen hohen Stellenwert ein. Sie beinhaltet nicht nur die universitätsöffentliche Darstellung der Problematik von Dual Use und der entsprechenden Sicherheitsrisiken von bestimmten Forschungsbereichen, sondern auch die konzeptionelle Klärung einer Reihe von relevanten sicherheitsethischen Fragen. Dazu soll (a) eine lebendige Interaktion innerhalb der Hochschulöffentlichkeit bezüglich der Themen der KEsF gefördert werden und (b) sollen regelmäßig universitätsöffentliche Workshops zu speziellen Themen veranstaltet werden. 

Inhaltlicher Ausblick

Sicherheitsfragen stellen sich in den nächsten Jahren voraussichtlich besonders in folgenden auch in Lübeck vertretenen Forschungsbereichen:

  • Infektiöse Agentien (Viren, Bakterien)
  • Gentechnik
  • Robotik und Künstliche Intelligenz
  • Digitale Sicherheit: Digitale Medien, Algorithmen, Computerviren
  • Ökologische und klimabezogene (Neben-)Effekte von Technologien

 

Kontakt

Kommission für die Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEsF) der Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
kesf(at)uni-luebeck(dot)de

Vorsitzender

Prof. Dr.-Ing. Christian Herzog, M.A.

Stellv. Vorsitzender

Prof. Dr. phil., dipl. biol. Christoph Rehmann-Sutter

 

Administrative Unterstützung

Frau Susanne Hildebrecht
Tel.: 0451 3101 6209
Mail: susanne(dot)hildebrecht(at)uni-luebeck(dot)de

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Februar 2024
Die konstituierende Sitzung der KEsF hat stattgefunden.