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Modulhandbuch Master Klinische Psychologie und Psychotherapie

Modul PY5301-KP20

Berufsqualifizierende Tätigkeiten 3 (BerufQu3)

Dauer:


2 Semester
Angebotsturnus:


jedes Winter- und jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


20
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Master Psychologie - Klinische Psychologie und Psychotherapie 2022 (Pflicht), Psychologie, 3. und 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PY5301-S: Berufsqualifizierende Tätigkeiten 3 Fallvorstellung (Seminar, 1 SWS)
  • PY5301-Ü: Berufsqualifizierende Tätigkeiten 3 Supervision (Übung, 1 SWS)
  • PY5301-P: Berufsqualifizierende Tätigkeiten 3 (Praktikum, 38 SWS)
Workload:
  • 600 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Durchführung von Anamnesen und psychodiagnostische Untersuchungen bei mindestens zehn Patientinnen oder Patienten verschiedener Alters- und Patienten gruppen aus mindestens vier verschiedenen Störungsbereichen mit unterschiedlichen Schwere- und Beeinträchtigungsgraden mit mindestens:
  • Vier Erstgespräche, vier Anamnesen, die schriftlich zu protokollieren sind und per Video aufgezeichnet werden können, vier wissenschaftlich fundierte psychodiagnostische Untersuchungen, vier Indikationsstellungen oder Risiko- und Prognoseeinschätzungen einschließlich Suizidalitätsabklärung, vier Patientenaufklärungen über diagnostische und klassifikatorische Befunde
  • Teilnahme an einer psychotherapeutischen ambulanten Patientenbehandlung im Umfang von mindestens 12 aufeinanderfolgenden Behandlungsstunden, die unter Verknüpfung von klinisch-praktischen Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen Grundlagen durchgeführt wird und zu der begleitend diagnostisches und therapeutische Handlungen eingeübt werden
  • Teilnahme an mindestens zwei weiteren einzelpsychotherapeutischen Patientenbehandlungen, bei denen ein Patientin oder ein Patient entweder ein Kind oder eine Jugendliche oder ein Jugendlicher sein soll mit unterschiedlicher Indikation im Umfang von mindestens zwölf Behandlungsstunden teilnehmen und dabei die Diagnostik, Anamnese und Therapieplanung übernehmen sowie Zwischen- und Abschlussevaluierung durchführen
  • Angeleitete, aber selbstständige Durchführung von drei verschiedenen psychotherapeutischen Basismaßnahmen wie Entspannungsverfahren, Psychoedukation oder Informationsgespräche mit Angehörigen
  • Führung und Dokumentation von Gesprächen mit bedeutsamen Bezugspersonen bei mindestens vier Patientenbehandlungen
  • Begleitung von 12 gruppentherapeutischen Sitzungen
  • Selbstständig und eigenverantwortliche Erstellung eines ausführlichen psychologisch-psychotherapeutischen Gutachtens für Ausbildungszwecke
  • Teilnahme an einrichtungsinternen Fortbildungen (fakultativ)
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Vertiefung der praktischen Kompetenzen in der psychotherapeutischen Versorgung und Umsetzung der in der berufsqualifizierenden Tätigkeit II gelernte Inhalte in realen Behandlungssetting und im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten
  • Beherrschung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden der Diagnostik und der Behandlungen von Patientinnen und Patienten
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • B-Schein (unbenotet)
Modulverantwortlicher:
Lehrende:
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:
- Vorherige Teilnahme am Modul PY4202-KP15 - Berufsqualifizierende Tätigkeit 2, Vertiefte Praxis der Psychotherapie (BQT2); die Anwesenheitspflicht von mind. 80% der Termine dort ist zwingend zu erfüllen

Workload:
- 450 Stunden Präsenszeit in Form von mindestens sechswöchigen studienbegleitenden Übungspraktika in Einrichtungen mit stationärer oder teilstationärer Versorgung
- 150 Stunden Präsenszeit während laufender Therapien sowie diagnostisch-gutachterlicher Datenerhebung in ambulanter Versorgung

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
- Vollständig abgeschlossenes Praktikum an Hochschulambulanz, Einrichtungen der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen, neuropsychologischen Versorgung oder in interdisziplinären Behandlungszentren mit Psychotherapieschwerpunkt mit Anleitung durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit einer abgeschlossenen Weiterbildung oder durch Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit entsprechender Fachkunde.
- 450 Stunden Präsenzzeit im Übungspraktikum im Bereich der stationären oder teilstationären Versorgung
- 150 Stunden in der ambulanten Versorgung mit Präsenzzeit während laufender Therapien sowie während diagnostisch-gutachterlicher Datenerhebungen

Zum Bestehen des Moduls müssen folgende Unterlagen (in Papierform) bei der Studiengangsassistenz abgegeben werden:
- Vollständig ausgefülltes und von den Praktikumsstätten unterschriebenes Logbuch der Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie
- vier selbständig und eigenverantwortlich erstellte Anamnesen
- Mindestens ein ausführliches psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten, dass selbständig und eigenverantwortlich erstellt wurde
- aktive Teilnahme an jeweils mind. 12 SWS Supervisionen und Fallvorstellungen (Vorgaben und Dokumentation siehe Logbuch)

Letzte Änderung:
16.9.2024

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(Stand Oktober 2018)