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Fragen & Antworten

Auf dieser Seite werden Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Zulassung und das Studium zum Master Psychologie an der Universität zu Lübeck gegeben. 

Wie hoch ist der Numerus clausus?

Der Numerus clausus beschreibt den "Zulassungsrang". Dieser wird nicht festgelegt, sondern jedes Jahr nach Bewerbungsschluss neu berechnet. Eine Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) drückt aus, welche Note die letzte zugelassene Person aufweist. Entsprechend können immer nur die NC-Werte der vergangenen Jahre als Richtwert angegeben werden:

-> Auswahlgrenzen/NC

Ist der Master Psychologie Zulassungsbeschränkt?

Ja, es gibt einen NC (Numerus clausus) für beide Masterstudiengänge Psychologie. Dda die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Anzahl der Studienplätze übersteigt, gilt die Note des Bachelorzeugnisses als Auswahlkriterium.

Kann ich mich auf beide der neuen Studiengänge gleichzeitig bewerben?

Nein, Sie können sich stets nur auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang gleichzeitig bewerben. Sie können im Bewerbungsportal zwar für jeden der beiden Studiengänge eine Bewerbung anlegen, diese aber nicht gleichzeitig abgeben. Rückfragen dazu beantworten die Ansprechpartner*innen, die im Bewerbungsportal genannt sind oder die Studiengangskoordination.

Welche speziellen Zulassungsvoraussetzungen gibt es für den Master Psychologie - Klinische Psychologie und Psychotherapie?

Sie müssen einen polyvalenten Bachelorabschluss in Psychologie mit mind. 180 ECTS absolviert haben, um für den klinischen Masterstudiengang zugelassen werden zu können. Der Nachweis erfolgt über eine Bescheinigung Ihres Prüfungsbüros. Das Formular für diese Bescheinigung finden Sie hier -> Link zum Dokument auf den Seiten des Prüfungsamts (Einzureichende Unterlagen). Sie können das Dokument auch im Rahmen der Bewerbung im Online-Bewerbungsportal downloaden.

Generell gilt: Sollten Sie unsicher sein, ob Sie die Kriterien erfüllen, wenden Sie sich gerne zur Beratung an die Studiengangskoordination oder das Studierenden Service-Center.

Ermöglicht der Masterstudiengang Psychologie - Cognitive Systems die Ausbildung zum/r Psychotherapeutin nach altem Recht?

Der neue Masterstudiengang Psychologie - Cognitive Systems ist nicht klinisch und bereitet daher nicht auf eine Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin nach altem Recht vor.

Insofern wird es ab dem Wintersemester 22/23 an der Universität zu Lübeck nur noch möglich sein, nach neuem Recht als Psychotherapeutin zu approbieren.

Ich erfülle die Zulassungsvoraussetzungen nicht. Kann ich fehlende Module nachreichen?

Sollten Sie aktuell einzelne Zulassungsvoraussetzungen aufgrund der Einschränkungen durch den Corona-Virus nicht nachweisen können, reichen Sie bei Ihrer Bewerbung bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihres Prüfungsbüros ein.

Sofern die Zulassungsvoraussetzungen bis zum Ende des Sommersemesters nicht erfüllt sind, ist eine Zulassung zum Master Psychologie ausgeschlossen.

Kann ich meine Chancen auf Zulassung durch Extraleistungen oder Empfehlungen verbessern?

Bei der Zulassung zum Masterstudiengang Psychologie dient die Note des Bachelorabschlusses als entscheidendes Kriterium in der Bildung der Rangreihe der Bewerberinnen und Bewerber.

Daneben führt der Nachweis eines erfolgreich absolvierten Moduls "Neuropsychologie - Störungslehre und Diagnostik" in einem Umfang von mindestens 6 KP (ECTS nach dem European Credit Transfer System) zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote um 0,2. Teilmodule und Module von geringerem Umfang finden hierbei keine Berücksichtigung.

Empfehlungsschreiben, Freiwilliges Soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst o.Ä. finden keine Berücksichtigung.

Ich möchte mich für den Master Psychologie bewerben, erhalte mein Bachelorzeugnis aber nicht rechtzeitig zum Bewerbungsschluss am 15. Juli.

Dieses Problem teilen eine Vielzahl von Bewerbern, weshalb es in jedem der Masterstudiengänge an der Universität zu Lübeck möglich ist, sich ab 150 ECTS mit einem vorläufigen Zeugnis (Transcript of Records mit der vorläufigen Gesamtnote) zu bewerben.

 

Sind Module, die zulassungsrelevant sind, nicht im ToR vermerkt, müssen diese vom Prüfungsamt der Heimatuniversität mit den dazugehörigen ECTS als angemeldet bestätigt werden (mit Stempel und Unterschrift). Ansonsten können die Module nicht angerechnet werden.

 

Sollten die Module bereits im ToR vermerkt sein, aber werden aufgrund der noch ausstehenden Prüfung ohne ECTS aufgeführt, legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte zusätzlich die entsprechende Modulbeschreibung bei, so dass nachvollziehbar ist, wie viele ECTS Sie erwartungsgemäß nach Modulabschluss erhalten. 

 

Wenn die Bewerbung erfolgreich war, erfolgt eine vorläufige Immatrikulation. Bis Ende des Jahres müssen die Unterlagen dann durch Ihr Bachelorzeugnis komplettiert werden.

 

 

Gibt es ein Losverfahren?

Es gibt kein Losverfahren für die Studienplätze im Studiengang Psychologie an der Universität zu Lübeck.

Die Studienplätze im Bachelor und Master Psychologie werden ausschließlich nach Rangliste vergeben. Das heißt, dass wenn Bewerber/innen ihre Studienplätze nicht annehmen, automatisch der nächste Bewerber oder die nächste Bewerberin auf der Rangliste nachrückt. Das Nachrückverfahren wird bis zur Besetzung aller Studienplätze durchgeführt.

Persönliche Beratung durch:

Dipl.-Psych. Michaela Haller
Studiengangskoordinatorin Psychologie