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Modulhandbuch (ab WS 2013/14)

Modul PY3000-KP08, PY3000

Neuropsychologie (NeuroPsych)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


8
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Psychologie 2013 (Pflicht), Psychologie, 5. Fachsemester
  • Bachelor Psychologie 2016 (Pflicht), Psychologie, 5. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PY3000-S: Neuropsychologie (Seminar, 2 SWS)
  • PY3000-V: Neuropsychologie (Vorlesung, 2 SWS)
Workload:
  • 60 Stunden Präsenzstudium
  • 180 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
Lehrinhalte:
  • Geschichte der klinischen Neuropsychologie
  • Methoden, Untersuchungslogik, Syndromlehre
  • Neuropsychologische Untersuchung und Begutachtung
  • Sprache
  • Sensorik
  • Aufmerksamkeit
  • Visuelle Verarbeitung und Objekterkennung
  • Räumliche Orientierung und Neglectsyndrome
  • Lern- und Gedächtnisprozesse
  • Exekutivfunktionen
  • Entwicklung und Altern
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Die Studierenden erwerben Kompetenzen in der Beschreibung von Struktur-Funktionsbeziehungen zwischen Gehirn und mentalen Funktionen und können Bezüge zu modernen neurowissenschaftlichen Theorien herstellen
  • Fähigkeit zur Anwendung auf konkrete Patientenbeispiele
  • Erwerb von Sicherheit im Umgang mit klinischen Daten
  • Fähigkeit zur Präsentation wissenschaftlicher und klinischer Ergebnisse
  • Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere hinsichtlich der Kommunikation und Zusammenarbeit im Team durch strukturiertes Arbeiten in Kleingruppen
  • Schulung des Emotionsmanagements durch Vorträge
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Modulverantwortlicher:
Lehrende:
Literatur:
  • Sturm, Herrmann & Münte: Lehrbuch der klinischen Neuropsychologie - Spektrum
  • Hartje & Poeck: Klinische Neuropsychologie - Thieme
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Es erfolgt eine benotete schriftliche Prüfung über die Inhalte der Vorlesung und des Seminars. Im Seminar soll ein Referat gehalten werden (wird nicht benotet). Prüfungsleistungen gelten als erbracht, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Letzte Änderung:
17.7.2019

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(Stand Oktober 2018)