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Modulhandbuch (ab WS 2013/14)

Modul PY1100

Entwicklungspsychologie (EP_bis2016)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


8
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Psychologie 2013 (Pflicht), Psychologie, 1. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PY1100-S: Entwicklung ausgewählter Funktionsbereiche (Seminar, 2 SWS)
  • PY1100-V: Entwicklungspsychologie (Vorlesung, 2 SWS)
Workload:
  • 150 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
  • 60 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Grundbegriffe, Theorien und Methoden der Entwicklungspsychologie
  • Körperliche Entwicklung, kognitive Entwicklung, Piaget, Informationsverarbeitung, Bindungstheorien, psychosoziale Entwicklung, Moral
  • Grundlegende Forschungsansätze und -ergebnisse aus ausgewählten Funktions- und Altersbereichen sowie Entwicklungskontexten
  • Pränantale Entwicklung
  • Säuglings- und Kleinkindalter
  • Frühe und mittlere Kindheit
  • Jugendalter
  • Frühes, mittleres und spätes Erwachsenenalter
  • Lebensende
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Sie können Fachwissen aus wissenschaftlich fundierten Urteilen zu speziellen Fragestellungen der Entwicklungspsychologie ableiten.
  • Sie entwickeln ein Verständnis dafür, wie entwicklungspsychologische Befunde erklärt und interpretiert werden können und welchen Beitrag verschiedene entwicklungspsychologische Theorien dazu leisten.
  • Sie können Erklärungshypothesen für entwicklungspsychologische Sachverhalte entwickeln und daraus prüfbare Vorhersagen ableiten.
  • Sie erwerben die Fähigkeit, die Aussagekraft einer empirischen Untersuchung zu entwicklungspsychologischen Fragestellungen zu beurteilen.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Modulverantwortlicher:
Lehrende:
Literatur:
  • Frieder R. Lang, Mike Martin, Martin Pinquart: Entwicklungspsychologie - Erwachsenenalter - Hogrefe, 2012
  • Zusätzliche Primärliteratur: in englischer Sprache
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Prüfungsleistungen gelten als erbracht, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Letzte Änderung:
17.7.2019

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(Stand Oktober 2018)