Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Sommersemester | Leistungspunkte:
6 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Physiotherapie 2022 (Pflicht), Wissenschaftliche Theorie und Praxis, 2. Fachsemester
- Bachelor Physiotherapie 2018 (Pflicht), Wissenschaftliche Theorie und Praxis, 2. Fachsemester
- Bachelor Physiotherapie 2017 (Pflicht), Wissenschaftliche Theorie und Praxis, 2. Fachsemester
|
Lehrveranstaltungen: - PT1532-Ü: Clinical Reasoning (Übung, 1 SWS)
- PT1531-Ü: Befund- und Testverfahren (Übung, 1 SWS)
- PT1533-V: Systematik der Befunderhebung (Vorlesung, 1 SWS)
- PT1532-Ü: Clinical Reasoning (Übung, 1 SWS)
- PT1533-Ü: Systematik der Befunderhebung (Übung, 1 SWS)
- PT1531-V: Befund- und Testverfahren (Vorlesung, 1 SWS)
| Workload: - 90 Stunden Präsenzstudium
- 90 Stunden Selbststudium
| |
Lehrinhalte: | - Anamnese
- Screening
- ICF/ICD
- Clinical Reasoning, Hypothesenbildung, Hypothesenkategorien
- red/yellow flags (Risikofaktoren)
- Analyse und Beurteilung der Körperfunktionen und -strukturen
- Standardisierte Untersuchungsmethoden und Testverfahren bezogen auf gezielte Probleme wie Inspektion, Palpation, Messverfahren, Funktionsprüfung, Wahrnehmung, Reflexverhalten, akustischer Auffälligkeiten, Fragebögen
- Dokumentation (outcome-measurement), Entscheidungsfindung, Prognose
- Erste Erstellung eines zielgerichteten Behandlungsplans
| |
Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Die Studierenden sind in der Lage, selbstständig ein Anamnesegespräch zu führen und die Behandlung gezielt in eine Richtung zu leiten.
- Die Studierenden können den Clinical Reasoningprozess durchführen und zielführend daraus erste Hypothesen für die Untersuchung ableiten
- Sie haben das Vermögen, Krankheiten, Behinderungen, soziale Beeinträchtigungen und den allgemeinen, funktionalen Gesundheitszustand des Patienten gemäß internationaler Richtlinien zu klassifizieren und darauf aufbauend eine angemessene Behandlung einzuleiten.
- Sie können erste Hypothesen evidenzbasiert und eigenständig aufstellen.
- Die Studierenden beherrschen erste standardisierte und gezielt ausgerichtete Untersuchungsmethoden und können Fragebögen deuten.
- Sie sind fähig, selbstständig Behandlungspläne zu erfassen und beherrschen eine adäquate und Verständliche patientenbasierte Dokumentation.
- Die Studierenden zeigen Fachkompetenz indem sie Zusammenhänge zwischen theoretischen Inhalten und praktischen Übungen herstellen.
- Die Studierenden beweisen Sozialkompetenz durch den Umgang mit den Mitstudierenden während der Zusammenarbeit.
- Die Studierenden beweisen Kommunikationskompetenz durch die Begründung der durchgeführten Techniken
- Die Studierenden entwickeln Selbstkompetenz durch das Erkennen ihres Wissenstandes
|
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: |
Voraussetzung für: |
Modulverantwortlicher: Lehrende: - Prof. Dr. Kerstin Lüdtke
- B.A. Martina Traut
- M.Sc. Adrian Roesner
- M.Sc. Christopher Eschke
|
Sprache: - Wird nur auf Deutsch angeboten
|
Bemerkungen:Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - Keine Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en): - Bei Fehlzeiten, die nicht durch das MPhG, §11, Abs. 2 Berücksichtigung finden, kann der Prüfungsausschuss die Zulassung zur Modulabschlussprüfung verweigern. Modulprüfung(en): - GW1530-L1: Klinische Diagnostik und Entscheidungsfindung, Praktische Prüfung, 100% der Modulnote (Anteil Institut für Gesundheitswissenschaften an V ist 100%) (Anteil Institut für Gesundheitswissenschaften an Ü ist 100%) |
Letzte Änderung: 14.7.2023 |
für die Ukraine