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Modulhandbuch und Praxiscurriculum

Modul PT2500-KP08

Evidenzbasierte Praxis in der Physiotherapie 2 (EBPrPhy2)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


8
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Physiotherapie 2016 (Pflicht), Physiotherapie, 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PT2501-Ü: Evidenzbasierte Praxis in Neurologie (Übung, 2 SWS)
  • PT2502-S: Evidenzbasierte Praxis in Orthopädie, Rheumatologie und Sportmedizin (Seminar, 1 SWS)
  • PT2502-Ü: Evidenzbasierte Praxis in Orthopädie, Rheumatologie und Sportmedizin (Übung, 2 SWS)
  • PT2501-S: Evidenzbasierte Praxis in Neurologie (Seminar, 1 SWS)
Workload:
  • 150 Stunden Selbststudium
  • 90 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Leitlinien für Behandlungspläne und Behandlungen
  • Anwendung der bisher erlernten Techniken und Verfahren, Vertiefung des Wissens und problemorientierte Anwendung
  • Hypothesengeleitete Untersuchung, Bewegungsanalyse und Behandlung von neurologischen Patienten mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems (z.B. Schlaganfall, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson)
  • Hypothesengeleitete Untersuchungen und Behandlung von Beeinträchtigungen der motorischen Kontrolle und deren Auswirkungen auf Aktivitäten und Partizipation
  • Anwendung von neurologischen Assessments
  • Neuropsychologische Störungen
  • Verständnis für die Plastizität des Gehirns und Reorganisation und deren Auswirkung auf die Therapie
  • Grundlagen der Theorien des motorischen Lernens
  • Physiotherapeutische stationäre Versorgung bei Patienten mit akuten Erkrankungen( z.B.nach Schlaganfall (Frühphase), Querschnitt-Patienten, Schädelhirntrauma)
  • Physiotherapeutische Versorgung bei Patienten mit chronischen, neurologischen Erkrankungen( z.B. M. Parkinson, Multiple Sklerose, Schlaganfall (Spätphase), ALS, SHT, Polyneuropathie, GBS, Plexusparesen)
  • Dokumentation
  • Anwendung der Theoriemodelle (Salutogenese, ICF, MDBB-Modell
  • Kognitive Verhaltenstherapie
  • Hirnstimulation in der Neurorehabilitation
  • Apparetive/assistive Verfahren
  • Physiotherapeutische Versorgung von psychiatrischen Patienten
  • Physiotherapeutische Versorgung bei Patienten mit chronischen Erkrankungen (u.a. nach/bei degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparates, spezifischem und unspezifischem Rückenschmerz, chronische Scherzsyndromen/Rückenschmerzen, Skoliose, rheumatologische Erkrankungen)
  • Hypothesengeleitete Untersuchung und Behandlung des Haltungs- und Bewegungssystems ( z.B. Hypo- und Hypermobilität, Schwellung, Instabilität/mangelnde dynamische Stabilität, Schmerz)
  • Bewegungsentwicklung und motorische Entwicklungsstadien
  • Hilfsmittelversorgung
  • Ethische Fragestellungen
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Die Studierenden können unter Berücksichtigung der Leitlinien und des Clinical Reasonings Behandlungspläne erstellen, Behandlungen durchführen und dokumentieren.
  • Sie können eigenständig evidenzbasiert Hypothesen bilden und modulbezogene, therapeutische Entscheidungswege einschlagen, diese während des gesamten therapeutischen Prozesses hinterfragen und gegebenenfalls evidenzbasiert ändern.
  • Sie können modulbezogene, klinische Muster erkennen und anhand gegebener Leitlinien therapeutisch handeln.
  • Sie sind fähig, in modulbezogenen Versorgungssituationen bewusst, zielgerichtet, systematisch und prozessorientiert zu handeln.
  • Sie sind in der Lage, gesundheitswissenschaftliche Theoriemodelle zu benennen und anzuwenden.
  • Sie können ethisch-herausfordernde Versorgungssituationen spezifischer Krankheitsfälle analysieren und reflektieren.
  • Die Studierenden können motorische Entwicklungsstadien benennen und entwicklungsspezifische Behandlungen planen und durchführen.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Praktische Prüfung
Setzt voraus:
Modulverantwortlicher:
  • M.Sc. Kirsten Großmann
Lehrende:
  • M.Sc. Kirsten Großmann
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Prüfungsleistungen gelten als erbracht, wenn sie mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Die Benotung erfolgt allein aus der Bewertung des Referates oder der Hausarbeit.

Prüfungsvorleistungen können zu Beginn des Semesters festgelegt werden. Diese müssen vor der Erstprüfung erbracht sowie positiv bewertet worden sein und gelten gleichzeitig als Zulassungsvoraussetzung für Modul PT3050 (Praktische Studienphase V) und PT3550 (Praktische Studienphase VII) sowie für die praktische Studienphase Psychiatrie im Modul PT2560 (Praktische Studienphase IV), PT3060 (Praktische Studienphase VI) oder PT3560 (Praktische Studienphase VIII).

Letzte Änderung:
22.2.2020