Dauer:
2 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Wintersemester | Leistungspunkte:
7 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Pflege 2014 (Pflicht), Wissenschaftlich fundierte Pflegepraxis in Intermediate Care, 5. und 6. Fachsemester
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Lehrveranstaltungen: - PF3111-P: Evidenzbasierte Pflege kritisch kranker Menschen 2 (Praktikum, 2 SWS)
- PF3111-S: Evidenzbasierte Pflege kritisch kranker Menschen 1 (Seminar, 2 SWS)
- PF3110-V: Komplexe Anwendungen der Medizintechnik (Vorlesung, 2 SWS)
| Workload: - 70 Stunden Integrierte Praxisstunden
- 50 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
- 90 Stunden Präsenzstudium
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Lehrinhalte: | - Grundlegende Funktionsprinzipien und Nutzungsanforderungen komplexer Medizingeräte und medizintechnischer Anwendungen, die für pflegerisches Handeln relevant sind (z. B. Monitoringsysteme, nicht-invasive Beatmung, Anwendungen im Bereich E-Health und Ambient Assissted Living (AAL))
- Spezielle pflegebezogene Bedürfnisse und Probleme kritisch kranker Menschen mit Intermediate-Care-Pflegebedarf sowie Instrumente und Methoden der pflegerischen Diagnostik dieser Bedürfnisse und Probleme, inkl. vorliegender wissenschaftlicher Evidenz bzw. evidenzbasierter Handlungsempfehlungen
- Spezielle Pflegeinterventionen bei Menschen dieser Personengruppe, inkl. vorliegender wissenschaftlicher Evidenz bzw. evidenzbasierter Handlungsempfehlungen
- Indikationen für sowie Abläufe und mögliche Komplikationen von Intermediate Care-spezifischen Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie, die pflegerische Mitwirkungsaufgaben bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Nachbeobachtung/-Betreuung beinhalten (z. B. Legen und Versorgung invasiver Zugänge, nicht-invasive Beatmung und Atemtherapie, Infusionstherapie)
- Indikationen für und Durchführung von Basis- und erweiterten Maßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation (Schwerpunkte: Maßnahmen im pflegerischen Verantwortungsbereich)
- Wiederholung und zielgruppenspezifische Vertiefung: Palliative Pflege
- Wiederholung und zielgruppenspezifische Vertiefung: Kommunikation mit pflegebedürftigen Menschen, deren kognitiven und/oder kommunikativen Fähigkeiten beeinträchtigt sind
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Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Wissensverbreiterung/-vertiefung: Die Studierenden kennen und verstehen die grundlegenden Funktionsweisen komplexer pflegenaher Medizingeräte und medizintechnischer Anwendungen (z. B. Monitoringsysteme, nichtinvasive Beatmung, Anwendungen im Bereich E-Health und AAL) sowie dazugehörige Anforderungen an einen sicheren Gebrauch.
- Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie kennen und verstehen die krankheits- bzw. situationsspezifischen pflegebezogenen Probleme und Bedürfnisse kritisch kranker Menschen auf der Intermediate Care-Stufe
- Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie kennen und verstehen spezifische Instrumente und Methoden für die Erfassung der krankheits- bzw. situationsspezifischen pflegebezogenen Probleme und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen dieser Personengruppe. Sie überblicken die Anwendungsbereiche dieser Instrumente und Methoden und sind sich der zu berücksichtigenden Anforderungen gemäß den Prinzipien der evidenzbasierten Diagnostik bewusst.
- Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie kennen und verstehen die Indikationen für sowie die Handlungsabläufe und potenziellen Komplikationen von speziellen Pflegeinterventionen bei pflegebedürftigen Menschen dieser Personengruppe. Sie kennen und verstehen vorliegende evidenzbasierte Handlungsempfehlungen bzw. haben ein Verständnis von der Art und Güte der zugrunde liegenden Wissensbestände.
- Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie kennen und verstehen die Indikationen für und die Abläufe und möglichen Komplikationen von Intermediate Care-spezifischen Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie, die pflegerische Mitwirkungsaufgaben bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Nachbeobachtung/-Betreuung beinhalten (z.B. Legen und Versorgung invasiver Zugänge, nicht-invasive Beatmung und Atemtherapie, Infusionstherapie).
- Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein fundiertes Wissen und Verstehen hinsichtlich der Indikationen für und der Durchführung von Basis- und erweiterten Maßnahmen der kardiopulmonalen Reanimation.
- Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Sie sind in der Lage, das vermittelte Wissen adäquat und sicher in der pflegerischen Versorgung kritisch kranker Menschen auf der Intermediate Care-Stufe anzuwenden. Das heißt, sie können pflegerelevante Bedürfnisse und Probleme der Betroffenen angemessen erkennen und benennen, unter Berücksichtigung der Prinzipien der EbN angemessene pflegerische Interventionen auswählen, diese durchführen und den Anwendungsverlauf beobachten und adäquat dokumentieren. Sie können hierbei situationsangemessen mit den Betroffenen und deren Angehörigen kommunizieren.
- Instrumentale Kompetenzen: Sie sind zur sicheren Mitwirkung an o.g. Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie sowie an Reanimationsmaßnahmen und initialen Maßnahmen der kardiopulmonalen Überwachung und Stabilisierung in der Lage.
- Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Sie können sich angemessen und konstruktiv in intra- und interprofessionelle Abstimmungen zur Versorgung der Betroffenen einbringen und berücksichtigen bei der Planung und Durchführung der eigenen pflegerischen Tätigkeiten die Perspektiven und Interventionen der anderen an der Versorgung Beteiligten.
- Systemische Kompetenzen: Sie verfügen über die Fähigkeit, die vorliegenden Informationen zum pflegerischen Unterstützungsbedarf oder zu bestehenden pflegerischen Versorgungsarrangements o.g. pflegebedürftiger Menschen kritisch hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Güte bzw. Angemessenheit zu prüfen und bei Bedarf weitere Informationen zur genauen Bewertung des Unterstützungsbedarfs oder zur Ableitung von Vorschlägen für die Versorgungsanpassung einzuholen.
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Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: |
Modulverantwortlicher: Lehrende: |
Sprache: - Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
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Bemerkungen:Dieses Modul ist ein Pflichtmodul für Studierende des Bachelorstudiengangs Pflege mit dem angestrebten Berufsabschluss Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, die sich für den Differenzierungsschwerpunkt Intermediate Care entschieden haben. Das Lehrmodul umfasst Anteile eines Praktikums (PGKP 10), das Voraussetzung für den Erwerb der Berufszulassung laut KrPflAPrV ist. Nähere Informationen zu dem Praktikum inkl. Angaben zu den praxisbezogenen Studienleistungen finden sich im mitgeltenden Praxiscurriculum. Die praxisbezogenen Studienleistungen sind Voraussetzung für die Zulassung zur studienbegleitenden Fachprüfung. Die Prüfungsleistung (praktische Prüfung) ist Teil der staatlichen Prüfung zum Erwerb der Berufszulassung in der Gesundheits- und Krankenpflege. Es gelten die Prüfungsbestimmungen laut § 10 der Studiengangsordnung. |
Letzte Änderung: 22.9.2020 |
für die Ukraine