Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Wintersemester | Leistungspunkte:
3 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Master Hörakustik und Audiologische Technik 2022 (Wahlpflicht), Hörakustik und Audiologische Technik, 1. Fachsemester
- Master Hörakustik und Audiologische Technik 2017 (Wahlpflicht), Hörakustik und Audiologische Technik, 1. Fachsemester
|
Lehrveranstaltungen: - ME4412-V: Magnetresonanztomographie (Vorlesung, 2 SWS)
| Workload: - 45 Stunden Selbststudium
- 30 Stunden Präsenzstudium
- 15 Stunden Prüfungsvorbereitung
| |
Lehrinhalte: | - Physikalische Grundlagen der Magnetresonanztomographie: kernmagnetische Resonanz, Relaxationsprozesse, Prinzipien der Ortskodierung
- Aufbau grundlegender Bildgebungssequenzen, Wichtung
- Konzept des k-Raums
- Kohärenzpfade
- Hardwarekomponenten eines Kernspintomographen
- Quellen für eine mögliche Gefährdung von Patienten
- Einfluss der Messparameter auf das Signal-Rausch-Verhältnis
- Ursachen von Bildartefakten
| |
Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Die Studierenden können die physikalischen Prinzipien von Kernspinresonanz und MR-Bildgebung erläutern.
- Sie können die Funktionsweise wichtiger Bildgebungssequenzen anhand eines Pulssequenzdiagramms erklären.
- Sie können die Ursachen wichtiger Bildstörungen erkennen.
- Sie können Vor- und Nachteile der MRT auflisten.
- Sie können die Gefahrenquellen für Patienten nennen, deren Ursachen erläutern und Strategien zur Vermeidung nennen.
|
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: |
Modulverantwortlicher: Lehrende: |
Literatur: - Liang, Z.-P., Lauterbur, P. C.: Principles of Magnetic Resonance Imaging: A Signal Processing Perspective - IEEE Press, New York 2000
|
Sprache: - Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
|
Bemerkungen:Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - Keine Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en): - Keine Modulprüfung(en): - ME4412-L1: Magnetresonanztomographie, mündlich, 30min, 100% der Modulnote Das Modul umfasst als einzige Prüfung eine mündliche Prüfung mit Dauer und Umfang gemäß PVO. |
Letzte Änderung: 5.9.2021 |
für die Ukraine