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Modulhandbuch ab WS 2020/21

Modul GW3800-KP06

Grundlagen der klinischen Medizin und Psychologie 5 (GrMedPsy5)

Dauer:


2 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


6
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Pflege 2020 (Pflicht), Humanwissenschaftliche Grundlagen, 6. und 7. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • Hauptvorlesung Psychiatrie (Vorlesung, 2 SWS)
  • Klinische Grundlagen der Neurologie, Neurochirurgie, Augenheilkunde, Urologie, Altersmedizin, Pädiatrie (Vorlesung, 2 SWS)
  • Palliativmedizin/Schmerztherapie (Vorlesung, 2 SWS)
Workload:
  • 90 Stunden Selbststudium
  • 90 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Spezielle Krankheitslehre zu häufig vorkommenden Krankheitsbildern der Urologie (Tumore urologische Notfälle-insbesondere Hodentorsion und Urotraumatologie)
  • Spezielle Krankheitslehre zu häufig vorkommenden Krankheitsbildern der Neurologie (Apoplex, M. Parkinson, Multiple Sklerose, entzündliche Erkrankungen de ZNS)
  • Spezielle Krankheitslehre zu häufig vorkommenden Krankheitsbildern der Psychiatrie (Affektive Störungen, Essstörungen, Depression, Abhängigkeitserkrankungen, Zwangsstörungen Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen, Delir, psychotische Störungen, posttraumatische Belastungsstörungen, psychopathologische Befunderhebung, sozialpsychiatrische Aspekte)
  • Spezielle Krankheitslehre zu häufig vorkommenden Krankheitsbildern der Augenheilkunde (Katarakt, Glaukom, Sehstörungen / Fehlsichtigkeit und Brille)
  • Spezielle Krankheitslehre zu häufig vorkommenden Phänomenen der Palliativ- und Schmerzmedizin (z.B. Schmerztherapie, Entscheidungsfindung in der Palliativsituation)
  • Spezielle Krankheitslehre zu häufig vorkommenden Krankheitsbildern der Altersmedizin (Delir und Demenz)
  • Vertiefung: Einführung in die psychopathologische Befunderhebung im Rahmen diagnostischer Verfahren in der Psychiatrie
  • Pflegerelevantes klinisches Grundlagenwissen der Augenheilkunde (z.B. allgemeine Untersuchungsmethoden in der Ophthalmologie)
  • Vertiefung: Rolle von psychischen Faktoren bei der Versorgung von Patienten und Angehörigen im Rahmen palliativmedizinischer Interventionen
  • Fallbezogene Übertragung der klinischen Wissensinhalte auf die pflegerische Diagnostik und Entscheidungsfindung bei pflegebedürftigen Menschen mit urologischen, neurologischen, neurochirurgischen, psychiatrischen und ophthalmologischen Krankheitsbildern sowie im Rahmen der Altersmedizin, Pädiatrie und Palliativ- und Schmerzmedizin
  • Spezielle Krankheitslehre zu häufig vorkommenden Krankheitsbildern der Pädiatrie (Vitien, Infektionskrankheiten, CF)
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissen und Verstehen: Die Studierenden kennen und verstehen die Grundlagen der speziellen Krankheitslehre zu häufig vorkommenden Krankheitsbildern der Urologie, Neurologie, Augenheilkunde und Pädiatrie.
  • Wissen und Verstehen: Sie kennen und verstehen die Grundlagen der speziellen Krankheitslehre zu häufig vorkommenden Krankheitsbildern der Psychiatrie und sind grundlegend mit psychopathologischen Befunden vertraut.
  • Wissen und Verstehen: Sie verfügen über ein fundiertes Wissen und Verstehen hinsichtlich der Ätiologie, Symptome, Diagnostik und Behandlung von typischen Erkrankungen im höheren Lebensalter, die aufgrund ihrer Prävalenz und/oder klinischen Gründen besondere Relevanz für den pflegerischen Handlungsbereich haben. Hierbei sind sie besonders sensibilisiert für den Umgang mit dementiell erkrankten Patienten und erlangen fundierte Kenntnisse bezüglich des geriatrischen Assessments.
  • Wissen und Verstehen: Sie verfügen über ein grundlegendes Wissen und Verstehen hinsichtlich der Entscheidungsfindung im Rahmen von Palliativsituationen, insbesondere unter Berücksichtigung leiliniengestützter palliativmedizinischer Versorgung.
  • Wissen und Verstehen: Sie sind in der Lage, das klinische Wissen fallbezogen im Hinblick auf die pflegerische Diagnostik und Entscheidungsfindung zu integrieren (exemplarisch beschränkt auf Erkrankungen mit hoher Prävalenz in pflegerischen Versorgungssettings).
  • Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen: Sie sind imstande, Wissen und Verstehen adäquat in der Beobachtung und Bewertung pflegerelevanter Bedürfnisse und Probleme pflegebedürftiger Menschen sowie in den konsekutiven pflegerischen Entscheidungsprozessen anzuwenden.
  • Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen: Sie führen entsprechend den rechtlichen Bestimmungen ärztliche Anordnungen und Maßnahmen der Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation eigenständig und unter Berücksichtigung vertieften forschungsbasierten Wissens durch.
  • Kommunikation und Kooperation: Sie können medizinisch relevante Probleme und Bedürfnisse, die im Rahmen der pflegerischen Diagnostik bei pflegebedürftigen Menschen mit urologischen, neurologischen und anderen Krankheitsbildern zu beobachten sind, in adäquater Fachterminologie beschreiben.
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität: Sie wirken an der Weiterentwicklung und Implementierung von wissenschaftsorientierten, innovativen Lösungsansätzen der Zusammenarbeit von Berufsgruppen und der Steuerung von Versorgungsprozessen in o.a. Versorgungsbereichen und über die Versorgungsbereiche hinaus mit.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Modulverantwortlicher:
  • Prof. Dr. med. Carla Nau
Lehrende:
Literatur:
  • Keller C, von zur Mühlen M (Hrsg.): Pflege konkret Chirurgie Urologie Orthopädie. Lehrbuch für Pflegeberufe - Elsevier, München, 2018, 5. Auf.
  • Frauenknecht, S., Lieb, K., & Brunnhuber, S.: Intensivkurs: Psychiatrie und Psychotherapie - Elsevier, München, 2008, 7. Aufl.
  • Arenz, D.: Psychiatrie für Pflegeberufe. - H. Thiel, M. Jensen, & S. Traxler (Eds.) - Elsevier, München, 2011, 5. Aufl.
  • Sitzer M, Steinmetz H: Lehrbuch Neurologie - Elsevier, München, 2011
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zum Modul:
- keine

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
- keine

Modulprüfung:
- GW3800-L1: Grundlagen der klinischen Medizin und Psychologie 5, Klausur, 120min, 100% der Modulnote

Das Modul umfasst als einzige Prüfung eine Klausur mit Dauer und Umfang gemäß PVO. Unbenotete Prüfungsvorleistungen können zu Beginn des Semesters festgelegt werden. Diese müssen vor der Erstprüfung bearbeitet und positiv bewertet worden sein.

Letzte Änderung:
13.3.2024