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Modulhandbuch ab WS 2018/19

Modul PF2130-KP12

Pflegerische Diagnostik und Interventionen in speziellen Versorgungssituationen der Altenpflege (WfPIVc2)

Dauer:


2 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Wintersemester
Leistungspunkte:


12
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Bachelor Pflege 2018 (Pflicht), Wissenschaftlich fundierte Pflegepraxis in AP, 3. und 4. Fachsemester
  • Bachelor Pflege 2017 (Pflicht), Wissenschaftlich fundierte Pflegepraxis in AP, 3. und 4. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • PF2105-V: Pflegerische Diagnostik und Interventionen bei speziellen Krankheitsbildern 1 (Vorlesung, 2 SWS)
  • PF2106-V: Pflegerische Diagnostik und Interventionen bei speziellen Krankheitsbildern 2 (Vorlesung, 2 SWS)
  • PF2130-Ü: Pflege in speziellen stationären und ambulanten Versorgungskontexten - Altenpflege (Übung, 1 SWS)
  • PF2107-V: Pflegerische Diagnostik und Interventionen bei speziellen Krankheitsbildern 3 (Vorlesung, 2 SWS)
  • PF2108-V: Pflegerische Diagnostik und Interventionen bei speziellen Krankheitsbildern 4 (Vorlesung, 1 SWS)
  • PF2131-P: Pflegerische Diagnostik und Interventionen bei speziellen Krankheitsbildern - Altenpflege (Praktikum, 1 SWS)
  • PF2108-Ü: Pflegerische Diagnostik und Interventionen bei speziellen Krankheitsbildern 4 (Übung, 1 SWS)
Workload:
  • 150 Stunden Präsenzstudium
  • 55 Stunden Selbststudium und Aufgabenbearbeitung
  • 155 Stunden Integrierte Praxisstunden
Lehrinhalte:
  • Pflegerische Diagnostik (Beobachtungskriterien und -methoden, Assessmentinstrumente, Fachtermini aus pflegerischen und multiprofessionellen Klassifikationssystemen, z.B. NANDA und ICF) bei pflegebedürftigen Menschen (alle Altersgruppen) mit bestimmten Erkrankungen bzw. bestimmtem gesundheitlichen Versorgungsbedarf (exemplarisch: häufig vorkommende Krankheitsbilder aus den Fachbereichen Innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Orthopädie und Traumatologie, Neurologie, Psychiatrie, Dermatologie und Venerologie, Urologie, Gynäkologie, Pädiatrie, HNO und Augenheilkunde sowie pflegerischer Versorgungsbedarf während der Schwangerschaft und vor, während und nach der Geburt, Menschen mit Behinderungen)
  • Spezielle Pflegeinterventionen bei pflegebedürftigen Menschen (alle Altersgruppen) mit o.g. Erkrankungen, inkl. vorliegender evidenzbasierter Handlungsempfehlungen
  • Indikationen für sowie Abläufe und mögliche Komplikationen von speziellen Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie, die pflegerische Mitwirkungsaufgaben bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Nachbeobachtung/-betreuung beinhalten (z. B. Blutabnahme, Koronarangiographie, Besonderheiten der perioperativen Versorgung abhängig von der Art des chirurgischen Eingriffs, nicht-invasive Maßnahmen der Fraktur- und orthopädischen Versorgung, Dialyse, nicht-invasive Beatmung - bei pflegebedürftigen Menschen aller Altersgruppen)
  • Grundlegende Konzepte und Prinzipien der palliativen Pflege/besondere Herausforderungen in der Pflege am Lebensende (pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen)
  • Konzepte und Prinzipien der Rehabilitation bei bestimmten Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen (exemplarisch: häufige pädiatrische, internistische, chirurgische bzw. orthopädische, neurologische und psychiatrische Erkrankungen)/Anforderungen an das pflegerische Handeln im Rehabilitationskontext (pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen)
  • Vertiefung: Pflegerische Diagnostik und Interventionen sowie Mitwirkung an der medizinischen Diagnostik und Therapie bei älteren pflegebedürftigen Menschen mit internistischen, chirurgischen, neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen, die aufgrund ihrer Prävalenz und/oder ihrer gesundheitlichen Folgen eine hohe klinische Relevanz besitzen (z. B. Myokardinfarkt, Herzinsuffizienz, Schlaganfall, Niereninsuffizienz, periphere vaskuläre Erkrankungen und chronische Wunden, Demenz, Morbus Parkinson, depressive Störungen)
  • Anforderungen an die pflegerische Versorgung älterer pflegebedürftiger Menschen mit o.g. vertieft behandelten Erkrankungen je nach Versorgungskontext: stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, Akutkrankenhaus, stationäre oder ambulante Rehabilitation
  • Überleitungspflege, Entlassungsmanagement und Einführung in das Case Management (ältere pflegebedürftige Menschen mit o.g. vertieft behandelten Erkrankungen)
  • Verfügbarkeit, Ziele und Inhalte und theoretischen Grundlagen von niedrigschwelligen Angeboten für die Beratung und Unterstützung o.g. älterer pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen (z. B. Pflegestützpunkte, Selbsthilfe- und kommunale Unterstützungsangebote, nichtkommerzielle Angebote zur Wohnraumanpassung)
  • Theorien, Modelle und Methoden der Förderung der Selbstpflege bei älteren Menschen mit chronischen Erkrankungen und der familienzentrierten Pflege bei diesen Personengruppen (jeweils theoretische und empirische Evidenz)
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Wissensverbreiterung: Die Studierenden kennen und verstehen die krankheits- bzw. situationsspezifischen pflegebezogenen Probleme und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen (aller Altersgruppen) mit bestimmten Erkrankungen bzw. bestimmtem gesundheitlichen Versorgungsbedarf (exemplarisch: häufig vorkommende Krankheitsbilder aus den Fachbereichen Innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Orthopädie und Traumatologie, Neurologie, Psychiatrie, Dermatologie und Venerologie, Urologie, Gynäkologie, Pädiatrie, HNO und Augenheilkunde sowie pflegerischer Versorgungsbedarf während der Schwangerschaft und vor, während und nach der Geburt, Menschen mit Behinderungen).
  • Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die Indikationen für und die Abläufe und möglichen Komplikationen von speziellen Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie, die pflegerische Mitwirkungsaufgaben bei der Vorbereitung, Durchführung und/oder Nachbeobachtung/-betreuung beinhalten (z. B. Blutabnahme, Koronarangiographie, Besonderheiten der perioperativen Versorgung abhängig von der Art des chirurgischen Eingriffs, nicht-invasive Maßnahmen der Fraktur- und orthopädischen Versorgung, Dialyse, nicht-invasive Beatmung - bei pflegebedürftigen Menschen aller Altersgruppen).
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie kennen und verstehen spezifische Instrumente und Methoden für die Erfassung der krankheits- bzw. situationsspezifischen pflegebezogenen Probleme und Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen (aller Altersgruppen) mit o.g. Erkrankungen. Sie überblicken die Anwendungsbereiche dieser Instrumente und Methoden und sind sich der zu berücksichtigenden Anforderungen gemäß den Prinzipien der evidenzbasierten Diagnostik bewusst.
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie kennen und verstehen die Indikationen für sowie die Handlungsabläufe und potenziellen Komplikationen von spezifischen Pflegeinterventionen bei pflegebedürftigen Menschen (aller Altersgruppen) mit o.g. Erkrankungen. Sie kennen und verstehen vorliegende evidenzbasierte Handlungsempfehlungen bzw. haben ein Verständnis von der Art und Güte der zugrunde liegenden Wissensbestände.
  • Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die Bedürfnisse und Probleme von Menschen am Lebensende und sind mit grundlegenden Konzepten und Prinzipien der palliativen Pflege vertraut (pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen).
  • Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen grundlegende Konzepte und Prinzipien der Rehabilitation bei Menschen (aller Altersgruppen) mit bestimmten Erkrankungen und gesundheitlichen Einschränkungen (exemplarisch: häufige pädiatrische, internistische, chirurgische bzw. orthopädische, neurologische und psychiatrische Erkrankungen) und erkennen die besonderen Anforderungen an das pflegerische Handeln im Rehabilitationskontext.
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über ein vertieftes Wissen und Verstehen hinsichtlich der Anforderungen an die pflegerische Diagnostik, die Auswahl, Durchführung und Überwachung pflegerischer Interventionen sowie die Mitwirkung an der medizinischen Diagnostik und Therapie bei älteren pflegebedürftigen Menschen mit internistischen, chirurgischen, neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen, die aufgrund ihrer Prävalenz und/oder ihrer gesundheitlichen Folgen eine hohe klinische Relevanz besitzen (z. B. Myokardinfarkt, Herzinsuffizienz, Schlaganfall, Niereninsuffizienz, periphere vaskuläre Erkrankungen und chronische Wunden, Demenz, Morbus Parkinson, depressive Störungen).
  • Wissensverbreiterung/-vertiefung: Sie sind sensibilisiert für die besonderen Anforderungen an das pflegerische Handeln in der Versorgung o.g. pflegebedürftiger Menschen abhängig vom Versorgungssetting (stationäre Langzeitpflege, ambulante Pflege, Kurzzeitpflege, akutstationäre Versorgung) und bei der Überleitung der Betroffenen von einem Versorgungssetting in ein anderes. Sie verfügen über ein initiales Verständnis von den Begriffen und Methoden des Case Management.
  • Wissensvertiefung: Sie kennen und verstehen die Verfügbarkeit, Ziele und Inhalte und theoretischen Grundlagen von niedrigschwelligen Angeboten für die Beratung und Unterstützung o.g. pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen (z. B. Pflegestützpunkte, Selbsthilfe- und kommunale Unterstützungsangebote, nichtkommerzielle Angebote zur Wohnraumanpassung).
  • Wissensvertiefung: Sie verfügen über eine vertiefte Kenntnis von Theorien, Modellen und Methoden der Förderung der Selbstpflege bei älteren Menschen mit chronischen Erkrankungen und der familienzentrierten Pflege bei diesen Personengruppen.
  • Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Sie sind in der Lage, das vermittelte Wissen adäquat und sicher in der pflegerischen Versorgung älterer pflegebedürftiger Menschen mit o.g. Erkrankungen bzw. in o.g. Lebens- oder Versorgungssituationen anzuwenden. Das heißt, sie können pflegerelevante Bedürfnisse und Probleme der Betroffenen angemessen erkennen und benennen, unter Berücksichtigung der Prinzipien der EbN angemessene pflegerische Interventionen auswählen, diese durchführen und den Anwendungsverlauf beobachten und adäquat dokumentieren.
  • Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Sie sind zur sicheren Mitwirkung an o.g. Maßnahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie in der Lage und können sich hierbei adäquat mit den Beteiligten anderer Berufsgruppen über notwendige Arbeitsschritte oder beobachtete Veränderungen im Gesundheitszustand der Betroffenen verständigen.
  • Instrumentale und kommunikative Kompetenzen: Sie können bei der Planung der pflegerischen Versorgung für pflegebedürftige Menschen o.g. Zielgruppen die Perspektiven und Belange anderer (ggf. anschließend) an der Versorgung Beteiligter einbeziehen. Insbesondere sind sie imstande, familiäre Bezugs- und/oder Pflegepersonen sowie niedrigschwellige Unterstützungsangebote angemessen in die Gestaltung des Pflegeprozesses einzubeziehen.
  • Systemische Kompetenzen: Sie verfügen über die Fähigkeit, die vorliegenden Informationen zum pflegerischen Unterstützungsbedarf sowie bestehende pflegerische Versorgungsarrangements o.g. pflegebedürftiger Menschen kritisch hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Güte bzw. Angemessenheit zu prüfen und bei Bedarf weitere Informationen zur genauen Bewertung des Unterstützungsbedarfs oder zur Ableitung von Vorschlägen für die Versorgungsanpassung einzuholen.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Setzt voraus:
Modulverantwortlicher:
  • Dr. Stefanie Mentrup
Lehrende:
Sprache:
  • Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
Bemerkungen:

Die Vorlesungen werden aus dem Lehrmodul PF2110 - Pflegerische Diagnostik und Interventionen in speziellen Versorgungssituationen der GKP übernommen.

Das Lehrmodul umfasst Anteile von zwei Praktika (PAP 5 und 8), die Voraussetzung für den Erwerb der Berufszulassung laut AltPflAPrV sind. Nähere Informationen zu den Praktika inkl. Angaben zu den praxisbezogenen Studienleistungen finden sich im mitgeltenden Praxiscurriculum. Die Studienleistungen sind Voraussetzung für die Zulassung zur studienbegleitenden Fachprüfung.

Die Prüfungsleistung besteht aus zwei Teilleistungen: einer praktischen Prüfung (90 min) und einer Klausur (90 min). Die Modulnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Teilnoten. Die Prüfungsleistung gilt als erbracht, wenn beide Teilleistungen mindestens mit ausreichend bewertet wurden.

Die genauen Anforderungen an die Prüfungsleistung und der Prüfungsablauf werden von der/dem modulverantwortlich Lehrenden zu Beginn des Moduls bekannt gegeben.

Letzte Änderung:
29.1.2021