Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Wintersemester | Leistungspunkte:
6 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Pflege 2018 (Pflicht: fachliche Eignungsfeststellung), Wissenschaftlich fundierte Pflegepraxis in AP, 1. Fachsemester
- Bachelor Pflege 2017 (Pflicht: fachliche Eignungsfeststellung), Wissenschaftlich fundierte Pflegepraxis in AP, 1. Fachsemester
- Bachelor Pflege 2014 (Pflicht: fachliche Eignungsfeststellung), Wissenschaftlich fundierte Pflegepraxis in AP, 1. Fachsemester
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Lehrveranstaltungen: - PF1100-Ü: Allgemeine Basismaßnahmen der pflegerischen Diagnostik und Interventionen 1 (Übung (praxisbasiert, Skills lab), 2 SWS)
- PF1130-P: Basismaßnahmen der pflegerischen Diagnostik und Interventionen in der Altenpflege 1 (Praktikum, 2 SWS)
- PF1100-V: Einführung in die evidenzbasierte Pflegepraxis - Basismaßnahmen der pflegerischen Diagnostik und Interventionen 1 (Vorlesung, 2 SWS)
| Workload: - 20 Stunden Selbststudium
- 90 Stunden Präsenzstudium
- 70 Stunden Integrierte Praxisstunden
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Lehrinhalte: | - Definitionen und konstituierende Merkmale der Begriffe Pflegebedürftigkeit, Pflegeabhängigkeit und Pflegebedarf
- Schritte des Pflegeprozesses
- Einführung in die Methoden der Pflegediagnostik (Informationsressourcen, Erhebungsmethoden, relevante Klassifikationen, v.a. NANDA, NOC und ICF)
- Methoden der Erfassung des Unterstützungsbedarfs in den Aktivitäten des täglichen Lebens allgemein und speziell in den Lebensaktivitäten Bewegen, Körperpflege, Essen und Trinken sowie Ausscheiden (bei pflegebedürftigen Menschen aller Altersgruppen sowie vertiefend bei pflegebedürftigen älteren Menschen)
- Indikationen für und adäquate Durchführung von pflegerischen Maßnahmen zur Unterstützung in o.g. Lebensaktivitäten (bei pflegebedürftigen Menschen aller Altersgruppen sowie vertiefend bei pflegebedürftigen älteren Menschen), insbesondere unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Präferenzen sowie hygienischer Anforderungen
- Klinische Bedeutung und Methoden der Vitalzeichenkontrolle
- Erste Hilfe (Maßnahmen des Basic Life Support)
- Grundprinzipien hygienischen Arbeitens in der Pflege
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Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Wissensverbreiterung: Die Studierenden kennen und verstehen die Begriffe Pflegebedürftigkeit, Pflegeabhängigkeit und Pflegebedarf sowie deren Definitionsmerkmale je nach pflegetheoretischer Perspektive.
- Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die Schritte des Pflegeprozesses.
- Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen zentrale Methoden der pflegerischen Beobachtung und Diagnostik (u.a. Informationsquellen, Erhebungsmethoden, Klassifikationen). Sie sind sich der Notwendigkeit bewusst, neben den gesundheitlichen Einschränkungen die individuellen Gewohnheiten und Präferenzen der Betroffenen zu berücksichtigen.
- Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen wichtige Beobachtungsmerkmale und -methoden für die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs in den Aktivitäten des täglichen Lebens allgemein sowie speziell im Bereich der Lebensaktivitäten Bewegen, Körperpflege, Essen und Trinken sowie Ausscheiden (bezogen auf die gesamte Lebensspanne).
- Wissensvertiefung: Sie kennen und verstehen wichtige Beobachtungsmerkmale und -methoden für die Einschätzung des Unterstützungsbedarfs im Bereich o.g. Lebensaktivitäten speziell bei pflegebedürftigen älteren Menschen.
- Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die Indikationen für sowie die Formen und Durchführungsschritte von verschiedenen pflegerischen Maßnahmen zur Unterstützung pflegebedürftiger Menschen unterschiedlicher Altersgruppen in den Lebensaktivitäten Bewegen, Körperpflege, Essen und Trinken sowie Ausscheiden.
- Wissensvertiefung: Sie sind mit den besonderen Anforderungen an die Auswahl und die Durchführung pflegerischer Maßnahmen zur Unterstützung pflegebedürftiger älterer Menschen in o.g. Lebensaktivitäten vertraut.
- Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die Notwendigkeit und Grundprinzipien hygienischen Arbeitens in der Pflege.
- Wissensverbreiterung: Sie kennen und verstehen die Maßnahmen zur Vitalzeichenkontrolle und Basismaßnahmen der Ersten Hilfe (Basic Life Support).
- Instrumentale Kompetenzen: Sie sind imstande, wichtige Hinweise auf den Unterstützungsbedarf von pflegebedürftigen älteren Menschen (mittelgradige Komplexität der Gesundheitsprobleme, keine oder kaum Einschränkungen in den kognitiven oder kommunikativen Fähigkeiten) in den Lebensaktivitäten Bewegen, Körperpflege, Essen und Trinken sowie Ausscheiden zu erkennen. Sie sind hierbei in der Lage, die individuellen Bedürfnisse, Gewohnheiten und Präferenzen der Betroffenen zu erheben und bei ihrer Bewertung des Unterstützungsbedarfs zu berücksichtigen.
- Instrumentale Kompetenzen: Sie können bei Patientinnen und Patienten o.g. Zielgruppe adäquate Maßnahmen zur Unterstützung in den bezeichneten Lebensaktivitäten auswählen und diese sicher durchführen.
- Instrumentale Kompetenzen: Sie können die Vitalzeichen selbstständig sicher und genau kontrollieren und beherrschen die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe.
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Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: - Praxisbezogene Studienleistungen (s. Praxiscurriculum)
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Voraussetzung für: |
Modulverantwortlicher: Lehrende: |
Literatur: - Behrens J & Langer G (2010).: Evidence-based Nursing and Caring. - 3., überarb. u. erg. Aufl.
- Becker U (Pub.) (2014).: Altenpflege Heute. - Elsevier, 2. Aufl.
- Brandt I (2010).: Pflegetechniken heute. Pflegehandeln Schritt für Schritt verstehen. - Elsevier, 2., überarb. Aufl.
- Wilkinson J (2012).: Das Pflegeprozess-Lehrbuch. - Huber.
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Sprache: - Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
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Bemerkungen:Die Vorlesung wird aus dem Lehrmodul PF1110 - Basismodul pflegerische Diagnostik und Interventionen in der Gesundheits- und Krankenpflege I übernommen. Das Lehrmodul umfasst Anteile von Praktika (PAP 1 und 2), die Voraussetzung für den Erwerb der Berufszulassung laut AltPflAPrV sind. Nähere Informationen zu den Praktika inkl. Angaben zu den praxisbezogenen Studienleistungen finden sich im mitgeltenden Praxiscurriculum. Die Studienleistungen sind Voraussetzung für die Zulassung zur studienbegleitenden Fachprüfung. Die Prüfungsleistung (Präsenzübung 45 min) gilt als erbracht, wenn sie mindestens mit ausreichend bewertet wurde. Sie dient der fachspezifischen Eignungsfeststellung gemäß § 7 der Studiengangsordnung. Die genauen Anforderungen an die Prüfungsleistung werden von der/dem modulverantwortlich Lehrenden zu Beginn des Moduls bekannt gegeben. |
Letzte Änderung: 22.9.2020 |
für die Ukraine