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Modulhandbuch ab WS 2018/19

Modul ME5050-KP05

Biophysik ionisierender Strahlen und Strahlenschutz (StrahlenSk)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Semester
Leistungspunkte:


5
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Master Molecular Life Science 2023 (Wahlpflicht), Fachübergreifende Kompetenzen, 2. Fachsemester
  • Master Molecular Life Science 2018 (Wahlpflicht), Fachübergreifende Kompetenzen, 2. Fachsemester
  • Bachelor Biophysik 2016 (Pflicht), Life Sciences, 5. Fachsemester
  • Master Molecular Life Science 2016 (Wahlpflicht), Fachübergreifende Kompetenzen, 1. oder 2. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • ME5050-P: Biophysik ionisierender Strahlen und Strahlenschutz (Praktikum, 2 SWS)
  • ME5050-V: Biophysik ionisierender Strahlen und Strahlenschutz (Vorlesung, 2 SWS)
Workload:
  • 30 Stunden Prüfungsvorbereitung
  • 60 Stunden Selbststudium
  • 60 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Grundlagen der Physik ionisierender Strahlung
  • Grundlagen der Dosimetrie ionisierender Strahlung
  • Methoden der Messung ionisierender Strahlung
  • Grundlagen der Physik der Röntgengeräte und Störstrahler
  • Biologische Wirkung ionisierender Strahlung, stochastische und deterministische Wirkung, Risikoabschätzungen
  • Strahlenschutz und Strahlenschutzsicherheit
  • Baulicher und apparativer Strahlenschutz
  • Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen
  • Anwendungen von offenen radioaktiven Stoffen
  • Strahlenschutzrecht
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Die erfolgreichen Absolvent_innen haben Kenntnisse über der gesetzlichen Regelungen über den Umgang mit radioaktiven Substanzen (nach StrSchV und RöV) erwerben und sind in der Lage diese Kenntnisse auf Situationen (Erwerb, Lagerung, Transport, Experimente, Entsorgung, Dekontamination) im Umgang mit diesen Stoffen anzuwenden.
  • Sie haben die Fähigkeit erworben sicher mit offenen und umschlossenen radioaktiven Präparaten umzugehen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in radioaktiven Überwachungs- und Kontrollbereichen zu arbeiten.
  • Sie sind in der Lage eigenständig Radioaktivität zu messen, Strahlendosen zu berechnen und diese unter Berücksichtigung gesetzlicher Grenzwerte und hinsichtlich ihrer biologischen Wirkung und zu bewerten
  • Die Kursteilnehmer_innen sind in der Lage Experimente unter Einsatz von Radionukliden zu planen, die zur Durchführung der Versuche notwendigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und einen entsprechenden Radionuklidarbeitsplatz einzurichten.
  • Die erfolgreichen Absolvent_innen des Moduls haben die Fachkunde nach der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnug erworben. Sie sind damit nach Abschluss ihrer akademischen Ausbildung und Ablauf der gesetzlich festgelegten Zeit des praktischen Umgangs mit Radionukliden in der Lage ein Radionuklidlabor zu planen, einzurichten, zu leiten und in Deutschland die Funktion eines Strahlenschutzbeauftragten wahrzunehmen.
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Modulverantwortlicher:
  • Prof. Dr. rer. nat. Christian Schmidt
Lehrende:
Literatur:
  • Praktikumsskript, Vorlesungsskript:
  • Strahlenschutzgesetz:
  • • Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) (2007): Die Empfehlungen der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) von 2007 - ICRP-Veröffentlichung 103 (BfS-SCHR-47/09)
  • • G. Major.: Strahlenschutz - Im Buch: W. Schlegel, C.P. Karger, O. Jäkel (Hrsg.), Medizinische Physik. Springer-Verlag, 2018.
  • • H. Krieger: Grundlagen der Strahlungsphysik und des Strahlenschutzes - Springer, 2017
  • • H. Krieger: Strahlungsmessung und Dosimetrie - Springer, 2013
  • • Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission - Band 43: Berechnungsgrundlage für die Ermittlung von Körper-Äquivalentdosen bei äußerer Strahlenexposition - 2017
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls:
- Die Teilnahme an der Strahlenschutzunterweisung

Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en):
- Erfolgreiche Teilnahme an 90 % des Strahlenschutzpraktikum

Modulprüfung(en):
- ME5050-L1: Biophysik ionisierender Strahlung und Strahlenschutz, Klausur, 120 min, 100% der Modulnote für MIW, unbenoteter Schein für MLS, mindestens 50 % der Punkte müssen erreicht werden.

Jedes Wintersemester vorrangig für Biophysik-, MIW-, jedes Sommersemester vorrangig für MLS-Studierende.

Nur mit der Ablage der deutschen Prüfung ist der Erwerb der Fachkunde möglich!
Voraussetzung für die Vergabe der Fachkundebescheinigungen:
- Anwesenheit während der gesamten Lehrveranstaltungen (In begründeten Ausnahmefällen ist eine maximale Fehlzeit von 10% der Vorlesungszeit zulässig) und
- mindestens 70% der Punktzahl in der Klausur.

Bei weniger als 70% aber mehr als 50% der Punkte, wird für den Fachkundenachweis zeitnah, eine schriftliche oder mündliche Nachprüfung nach Ermessen des Modulverantwortlichen angeboten. Bei Bestehen der Nachprüfung werden die Fachkundebescheinigungen vergeben. Entscheidend für die Note auf dem Leistungszertifikat ist in diesem Fall einzig das Ergebnis der ersten Prüfung.
Grundlage für den Kurs und die Fachkundebescheinigungen ist die „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung)“ in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

(Anteil Biologie an V ist 61%)
(Anteil Biochemie an V ist 4%)
(Anteil Medizintechnik an V ist 22%)
(Anteil Physik an V ist 13%)
(Anteil Biologie an P ist 58%)
(Anteil Biochemie an P ist 21%)
(Anteil Medizintechnik an P ist 21%)

Letzte Änderung:
19.3.2024

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