Dauer:
1 Semester | Angebotsturnus:
Jedes Wintersemester | Leistungspunkte:
4 |
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester: - Bachelor Angebot fächerübergreifend für Gesundheitswissenschaften (Wahlpflicht), Fachübergreifende Kompetenzen, Beliebiges Fachsemester
- Bachelor Angebot fächerübergreifend (Wahl), Fachübergreifende Kompetenzen, Beliebiges Fachsemester
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Lehrveranstaltungen: - PS4630-S: Ethik innovativer Technologien (Seminar, 1 SWS)
- PS4630-V: Ethik innovativer Technologien (Vorlesung, 2 SWS)
| Workload: - 30 Stunden Gruppenarbeit
- 30 Stunden Präsenzstudium
- 30 Stunden Selbststudium
- 30 Stunden Schriftliche Ausarbeitung
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Lehrinhalte: | - Grundbegriffe und Methoden der Ethik
- Ethische Entscheidungsmodelle
- Autonome Systeme im Kontext gesellschaftlichen Wandels
- Fallbeispiele neuer und ungelöster ethischer Fragestellungen aufgrund moderner und neuartiger Technologien
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Qualifikationsziele/Kompetenzen: - Die Studierenden erkennen ethische Probleme und können diese konkret und präzise formulieren.
- Die Studierenden können zukünftige und existierende Technologien hinsichtlich assoziierter ethischer Fragestellungen analysieren.
- Die Studierenden können Entscheidungen in Fallbeispielen auf Basis verschiedener ethischer Modelle bewerten.
- Die Studierenden können ethisch argumentieren und ihre Meinung in Diskussionen vertreten.
- Die Studierenden kennen grundlegende zukünftige ethische Fragestellungen bezüglich der Robotisierung und der Entwicklung autonomer Systeme und künstlicher Intelligenzen.
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Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch: - Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme am Kurs
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Modulverantwortlicher: Lehrende: |
Literatur: - : Verschiedene themenbezogene und aktuelle Literaturstellen
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Sprache: - Sowohl Deutsch- wie Englischkenntnisse nötig
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Bemerkungen:Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls: - Keine Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en): - Keine Modulprüfung(en): - Während des Semester werden regelmäßig Abgaben in Gruppen gefordert, die 20% der Bewertung ausmachen. - Am Ende des Semesters ist ein Bericht inkl. Poster (80%) gefordert, wobei die jeweilige Individualleistung kenntlich gemacht werden muss und gesondert bewertet wird. - Die Bewertung des Berichts ergibt sich aus: 70% Individualleistung + 30% Gesamtnote des Berichts (= Durchschnittsnote der Individualleistungen des Berichts) - Für eine erfolgreiche (unbenotete) Teilnahme am Kurs muss die Gesamtbewertung mindestens ausreichend sein. |
Letzte Änderung: 14.3.2023 |
für die Ukraine