Alle Tiere, die auf dem Campus der Universität zu Lübeck und des UKSH, Campus Lübeck entsprechend § 7 des Tierschutzgesetztes gehalten werden, fallen unter die Obhut der Gemeinsamen Tierhaltung (GTH) der Universität zu Lübeck. Die tierschutzgerechte Zucht und Haltung, tierpflegerische und tierärztliche Betreuung sowie der Import und Export (national und international) entsprechend der gesetzlichen Anforderungen obliegt den dafür verantwortlichen Mitarbeitenden der GTH. Darüber hinaus werden Aus-, Fort- und Weiterbildungen auf dem Gebiet der Versuchstierkunde angeboten (Ausbildung zum Tierpfleger/in Fachrichtung Forschung und Klinik, Fachwissenschaftler, Fachtierarzt/ärztin für Versuchstierkunde, Tierschutzkurse, Sachkunde nach § 16 TierSchVersV, individuelle Beratungs- und Schulungsangebote).
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