In Abteilung III werden die originären Akademischen Angelegenheiten bearbeitet. Diese reichen von Berufungsverfahren, über grundlegende Satzungen, Richtlinien und Verträgen bis hin zu den entscheidenden Gremienbeschlüssen und deren Abwicklung.
Das Referat Justiziariat bearbeitet Angelegenheiten zivilrechtlicher, hochschulrechtlicher und akademischer Art. Innerhalb dieses Rechtsbereichs ist das Referat für die Erstellung und Prüfung von Satzungen, Richtlinien, Ordnungen und Verträgen zuständig. Das Referat führt die Gremienwahlen durch und berät die Studierendenschaft in Satzungsverfahren.
für die Ukraine