In unserem Alltag machen wir uns normalerweise wenige oder keine Gedanken zum Thema Korruption. Zunächst können wir zu Recht davon ausgehen, selbst „nicht bestechlich" zu sein, diese Selbsteinschätzung verhindert aber das nötige Problembewusstsein im Zusammenhang mit dem Thema Korruption. Ein Verhaltenskodex soll Ihnen Anregungen geben, sich weitergehende Gedanken zu diesem Thema zu machen.
"Eine Hand wäscht die andere"!
Dieser Satz mag in manchen Bereichen des Lebens seine Berechtigung haben, im Verhältnis zwischen Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen sicher nicht. Wenn in unserem Arbeitsalltag nach diesem Leitsatz verfahren wird, handelt es sich um Korruption und damit um kriminelles Unrecht, weil nicht Gesetz und Recht, sondern der persönliche Vorteil die Amtsausübung bestimmt oder zumindest das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit und Unparteilichkeit der Amtsausübung beschädigt wird.
Korruption umfasst dabei nicht nur offensichtliche Bestechungsfälle. Nach der üblichen Definition fallen hierunter auch Einladungen und kleine Aufmerksam-keiten, weil auch hierdurch Abhängigkeiten geschaffen werden können.
Korruptionsvorbeugung ist ein gemeinsames Interesse, Korruptionsverfolgung eine gemeinsame Aufgabe aller Angehörigen der Hochschule. Hochschul-führung und Vorgesetzte sind in der Pflicht, die Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter aufzuklären und vor Korruptionsgefahr zu schützen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bezüglich begründeten Verdachts in der Meldepflicht.
Hierzu ist nebenstehender Ansprechpartner benannt, der Hinweise vertraulich entgegennimmt, prüft und ggfs. notwendige Schritte veranlasst.
-> Antikorruptionsrichtlinie SH
-> Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention
-> Kontaktstelle zur Bekämpfung der
Korruption in Schleswig-Holstein
Alban Gauhl
Mönkhofer Weg 239
23562 Lübeck
Gebäude 16 Raum 10
Tel. +49 451 3101 1090
alban.gauhl@uni-luebeck.de
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