Prüfungen von Nachweisen über die Verwendung von Drittmitteln und Erstellung von EU-Audit-Zertifikaten.
Sofern vom jeweiligen Drittmittelgeber im Zuwendungsbescheid festgelegt wird, dass die Zwischen- oder Schlussverwendungsnachweise zur Abrechnung von Drittmittelvorhaben durch eine eigene Prüfungseinrichtung des Drittmittelempfängers geprüft werden müssen, ist hierfür die Interne Revision zuständig.
Drittmittelrichtlinie der Universität zu Lübeck
Kassenprüfungen gemäß Landeshaushaltsordnung (LHO)
Alban Gauhl
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23562 Lübeck
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für die Ukraine