Privatrechtliche studentsiche Vereinigungen, die zur Wahrnehmung der in § 72 Absatz 2 Hochschulgesetz (HSG) genannten Interessen gebildet worden sind, werden von der Universität zu Lübeck bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gefördert. Ziel und Zweck einer studentischen Vereinigung müssen mit der Verfassung der Universität zu Lübeck und mit höherrangigem Recht vereinbar sein.
Liste der studentischen Vereinigungen:
Downloads:
Richtlinie zur Anerkennung und Aberkennung von stud. Vereinigungen an der UzL
Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Tel. +49 451 3101 0
Fax +49 451 3101 1004
Universitätsklinikum
Schleswig-Holstein (UKSH)
Tel. +49 451 500 0
für die Ukraine