Liebe Studienplatzbewerber*innen der Universität zu Lübeck, im Folgenden informieren wir Sie über die von uns durchgeführten Verarbeitungen Ihrer personenbezogenen Daten.
Verarbeitete Daten und Zwecke
a) Studienplatzbewerber*innen der Universität zu Lübeck:
Im Rahmen Ihrer Bewerbung an der Universität zu Lübeck werden Ihre Studienplatzbewerber*innendaten (einschließlich Korrespondenz) zur Koordination und Auswertung im Bewerbungsverfahren sowie zur anonymen statistischen Auswertung der Bewerberstruktur erfasst und gespeichert.
Die Verarbeitung und Übermittlung der von Ihnen übermittelten Daten
erfolgt für die Bewerbung an der Universität sowie der Einhaltung von Aufzeichnungs‐, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies für den Bewerbungsprozess erforderlich ist.
Die Bereitstellung Ihrer Daten ist zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich. Ohne sie kann das Bewerbungsverfahren nicht durchgeführt werden, da wir nicht beurteilen können, ob Sie für den jeweiligen Studienplatz geeignet sind. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling im Sinne des Art 22 DSGVO erfolgt nicht.
b) Datenverarbeitung für Zwecke der Geltendmachung und Abwehr von Rechtsansprüchen.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Ad a: Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach Art 6 Abs 1 lit e DSGVO in Verbindung mit § 45 HSchG. Bitte beachten Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art 21 DSGVO. Die Übermittlung Ihrer Daten an die Stiftung für Hochschulzulassung erfolgt aufgrund gesetzlicher Verpflichtung nach Art 6 Abs 1 lit c DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs 4 HZVO.
Ad b: Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art 6 Abs 1 lit f DSGVO, konkret unserem berechtigten Interesse an der Ausübung, Geltendmachung und Verteidigung von Rechtsansprüchen. Bitte beachten Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art 21 DSGVO.
Herkunft der Daten und Empfänger
Sämtliche Daten werden direkt von Ihnen im Rahmen des Bewerbungsprozesses erhoben und werden von uns gegebenenfalls an die Stiftung für Hochschulzulassung und sonstige öffentliche Stellen, für die eine Meldepflicht besteht, übermittelt.
Speicherdauer
Sofern Sie eine Zusage für das Studium erhalten, löschen wir Ihre Bewerbungsunterlagen vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Semesters, soweit diese Daten nicht für die Einschreibung benötigt werden (§ 19 Abs. 1 StudDatenVO).
Sofern Sie eine Absage erhalten, löschen wir Ihre Bewerbungsunterlagen zwei Jahre nach dem Eintritt der Bestandskraft des Bescheides über die Zulassung. Sofern kein Bescheid erteilt wurde, beginnt diese Frist mit Ablauf des Semesters, für das die Bewerbung galt (§ 19 Abs. 4 StudDatenVO).
Erforderlichkeit der Bereitstellung
Sie sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen. Eine Nichtbereitstellung hätte für Sie zur Folge, dass wir Ihre Bewerbung nicht berücksichtigen können.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Hauptseite.
für die Ukraine