Neben Forschung und Lehre gehört die Übernahme von Gremientätigkeiten zu den Aufgaben von Professor*innen und wissenschaftlich Beschäftigten jeder Hochschule. Die Hochschulgesetze sehen hierbei eine angemessene Beteiligung von Frauen in Gremien und Berufungskommissionen vor. Da der Frauenanteil im Wissenschaftssystem und vor allem im Bereich der Professuren nach wie vor deutlich geringer ist, führt dies zu einer durchschnittlich höheren Arbeitsleistung und zu einer Mehrbelastung von Wissenschaftlerinnen durch parallele Tätigkeiten in mehreren Gremien und Berufungskommissionen.
Um Wissenschaftlerinnen zu entlasten, folgt die Universität mit „FeR – Ausgleich für die Gremienarbeit für Wissenschaftlerinnen“ einer Empfehlung der DFG.
Wissenschaftlerinnen mit wissenschaftlicher Anbindung an die Universität zu Lübeck, die gleichzeitig in mindestens drei Gremien bzw. Berufungskommissionen der Universität mitwirken, können zusätzliche finanzielle Mittel für eine studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft (bis zu 10 Std./pro Woche) für mindestens drei Monate und für maximal ein Jahr beantragen. Folgeanträge sind möglich.
Eine Antragstellung ist ganzjährig möglich. Antragsberechtigte reichen einen formlosen Antrag mit den mindestens drei Gremien/Berufungskommissionen, deren jeweiligen Zeiträumen sowie dem gewünschten Ausgleichsumfang im Referat „Chancengleichheit und Familie“ ein. Die Maßnahme wird aus dem Professorinnen-Programm III finanziert.
Bitte informieren Sie sich in der entsprechenden Richtlinie.
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