Öffentliche Einrichtungen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseite und/oder mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Durch den Verweis des § 12b Absatz 3 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG-SH) auf die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) werden die Anforderungen an die Barrierefreiheit bestimmt. Die Universität zu Lübeck ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den genannten Verordnungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Webseite der Universität zu Lübeck wird aktuell vollständig überarbeitet. Nach der Veröffentlichung der neuen Webseite werden die Inhalte in Einklang mit den Verordnungen möglichst umfassend barrierefrei zugänglich sein.
Erstellungsdatum dieser Erklärung zur Barrierefreiheit: 20.09.2020
Diese Webseite stimmt teilweise mit den betreffenden Verordnungen, den international gültigen „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG 2.1) bzw. dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.1.1 (2019-11) überein.
Methodik: Selbstbewertung
Letzte Überprüfung: 15.09.2021
Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte
Es können alternative Text-Inhalte für Bilder und Tabellen fehlen. Es kann vorkommen, dass Links innerhalb der Webseite nicht aufrufbar sind.
Auf der Webseite eingebundene PDF- und Office-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wir sind bemüht, barrierefreie Versionen der Dokumente oder barrierefreie Alternativen (z.B. Online-Formulare) anzubieten.
Ein Teil unserer Videos ist noch ohne Untertitel oder Audiodeskription.
Campuspläne beinhalten bisher keine Anfahrtsbeschreibung in Textform. Dies soll zeitnah ergänzt werden.
Texte der Webseite sind überwiegend nicht in einfacher Sprache verfasst.
Erläuterungen in Gebärdensprache sind nicht vorhanden.
Feedback-Mechanismus
Sie können uns als Nutzer*in Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden, barrierefrei anfordern.
Kontaktinformationen
Universität zu Lübeck
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung dieses Webauftrittes haben, wenden Sie sich bitte an barrierefreiheit(at)uni-luebeck(dot)de.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von vier Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, gibt es mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung eine Beschwerdestelle gemäß § 12e LBGG. Die Einreichung einer Beschwerde kann schriftlich oder elektronisch, aber auch telefonisch oder im Rahmen eines persönlichen Erscheinens in den Räumlichkeiten der Beschwerdestelle erfolgen.
Beschwerdestelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung:
für die Ukraine