Studierende, die eine chronische Erkrankung und/oder Behinderung vorweisen, die sich erschwerend auf das Studium auswirkt, können einen Antrag auf Nachteilsausgleich beim Prüfungsausschuss stellen. Dabei soll zum einen den individuellen Einschränkungen der betroffenen Studierenden Rechnung getragen und zudem der Grundsatz auf Inklusion und Chancengleichheit gewährleistet werden. Ziel ist es, gleichwertige Ausgangsbedingungen für alle Studierenden und Studieninteressierten herzustellen.
Hierfür hat die Universität zu Lübeck die Möglichkeit einer sogenannten Green Card geschaffen: Studierende stellen einmal einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei einer bestimmen Prüfungsform. Wenn dieser positiv beschieden wird, erhalten die Studierenden einen Nachweis, die sog. Green Card, die sie bei jeder Prüfung direkt dem*der Dozierenden vorlegen können, ohne das für diese*n der Grund des Nachteilsausgleichs (die Krankheit oder Behinderung) ersichtlich wird. Die Green Card ist ein Jahr lang gültig, danach sollte ein neuer Antrag gestellt werden beziehungsweise mit der Studiengangskoordination beraten werden, ob der Nachteilsausgleich in der bisherigen Form weiter notwendig oder in veränderter Form notwendig ist.
Nähere Informationen, Hinweisblatt und Antrag finden Sie im Prozessportal und nachfolgend:
Formular Nachteilsausgleich
Zu Nachteilsausgleichen beraten Sie Ihre jeweilige Studiengangskoordination und Anna Luther. Studium / Beratung
für die Ukraine