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Für Dozierende

Nachteilsausgleich und Härtefall

Ein Nachteilsausgleich kann Studierenden aufgrund studienerschwerender Beeinträchtigungen gewährt werden. Der Antrag auf Nachteilsausgleich wird von der*dem Studierenden beim jeweiligen Prüfungsausschuss gestellt. Hierfür hat die Universität zu Lübeck einen Leitfaden erstellt und die Möglichkeit einer sogenannten Green Card geschaffen: Studierende stellen einmal einen Antrag auf Nachteilsausgleich bei einer bestimmen Prüfungsform. Wenn dieser positiv beschieden wird, erhalten die Studierenden einen Nachweis, die sog. Green Card, die sie bei jeder Prüfung direkt dem*der Dozierenden vorlege können. Die sogenannte Green Card ist ein Jahr lang gültig, danach sollte ein neuer Antrag gestellt werden beziehungsweise mit der Studiengangskoordination beraten werden, ob der Nachteilsausgleich in der bisherigen Form weiter notwendig oder in veränderter Form notwendig ist.
Einen Leitfaden für den Umgang mit Nachteilsausgleichen für Dozierende und Prüfungsausschüsse erhalten Sie unter qualitaet(at)uni-luebeck(dot)de.

Härtefälle betreffen sowohl die Zulassung zum Studium als auch Prüfungen. 

Im Zulassungsverfahren können an der Universität zu Lübeck derzeit 2% der zur Verfügung stehenden Studienplätze nach Antrag auf Härtefall, z.B. aufgrund von chronischen Erkrankungen, vergeben werden. Anträge hierzu gehen direkt an das Studierenden Service Center.
Informationen zu Härtefällen bei Prüfungen erhalten Sie hier.