Studierende mit attestierter Teilleistungsstörung haben unter Umständen Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Wir empfehlen hier ein rechtzeitiges Gespräch mit der jeweiligen Studiengangskoordination. Formblätter zum Nachteilsausgleich finden Sie im Prozessportal.
Universität zu Lübeck
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