In der Förderphase I werden Forscherteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert (maximal drei Wissenschaftler/-innen, Techniker/-innen oder Laborantinnen/Laboranten). Es besteht die Möglichkeit zur Erweiterung des Teams durch eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.
Die Antragstellung für die Förderphase I erfolgt über die Hochschule oder Forschungseinrichtung.
In der Förderphase II werden technologieorientierte Unternehmen gefördert, die im Verlauf oder als Ergebnis der Förderphase I gegründet wurden.
Die Antragstellung für die Förderphase II erfolgt durch das in Förderphase I gegründete oder in Gründung befindliche Unternehmen.
Gefördert werden technisch besonders anspruchsvolle Gründungsvorhaben mit langen Entwicklungszeiten beim Nachweis der prinzipiellen technischen Machbarkeit der Produktidee (Förderphase I) sowie Entwicklungsarbeiten zur Umsetzung der Produktidee in ein vermarktungsfähiges Produkt im Unternehmen und Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Förderphase II).
Die Förderdauer beträgt in den Förderphasen I und II jeweils bis zu 18 Monate.
In der Förderphase I werden Personalausgaben gefördert sowie Sachausgaben bis zu 70.000 € für Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen.
In der Förderphase II erhält der Geförderte einen Gründungszuschuss von maximal 150.000 €, höchstens jedoch 75 Prozent der vorhabenspezifischen Kosten. Weitere Informationen finden Sie im Flyer EXIST-Forschungstransfer: Download
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