Unter besonderen Voraussetzungen besteht auch für Personen, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) haben, die Möglichkeit, ein Studium an der Universität zu Lübeck aufzunehmen. Gemäß der Hochschulzugangsverordnung für Meisterinnen und Meister vom 20. Juni 2008 werden Bewerber/innen eingeschrieben, wenn sie eine Meisterprüfung bestanden haben oder eine andere für bestimmte Studiengänge als gleichwertig festgestellte, abgeschlossene Vorbildung nachweisen. Der Nachweis wird erbracht durch eine abgeschlossene berufliche Aufstiegsfortbildung, deren Abschluss
1. auf einer öffentlich-rechtlichen Prüfung auf der Grundlage der §§ 53 und 54 BBiG oder §§ 42 oder 42a HwO, auf gleichwertigen bundes- und landesrechtlichen Regelungen oder auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungs-ordnungen an anerkannten Ergänzungsschulen basiert
und
2. mit einer Fortbildungsmaßnahme von mindestens 400 Unterrichtsstunden erreicht wird.
Weitere Infos unter:
Studierenden-Service-Center
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck
Tel: 0451-3101 1250
Fax: 0451-3101-1254
email: sabine.voigt@uni-luebeck.de
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