Eine Gasthörerschaft wird denjenigen angeboten, die bereits ein Studium abgeschlossen haben oder in ihrem Beruf oder auf andere Weise die für die Teilnahme erforderliche Eignung erworben haben. Personen, die sich noch in einem Studium an einer anderen Hochschule befinden oder erst ein Studium aufnehmen möchten, können nicht Gasthörer/-in werden. Die Gasthörerschaft erstreckt sich nur auf nicht-scheinpflichtige Veranstaltungen. Pflichtveranstaltungen nach den Prüfungsordnungen stehen nicht für Gasthörer/-innen offen. Die angebotenen Veranstaltungen können aus dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden. Alle Interessenten und Interessentinnen richten ihren ausgefüllten Antrag mit den Nachweisen über ein Studium oder eine Berufstätigkeit an das
Studierenden-Service-Center
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck.
Anträge (PDF) können online ausgedruckt oder unter
Tel.: 0451-3101-1260, -1261 und -1272
Fax: 0451-3101-1254 oder per
email: ssc@uni-luebeck.de
angefordert werden. Die Gasthörerschaft kann jeweils zum Winter- und Sommersemester beantragt werden. Spätester Bewerbungstermin ist jeweils der 1. Vorlesungstag des Semesters. Es gilt der Eingangsstempel der Universität.
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