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Bewerbung - Übersicht

Gasthörerschaft

Bewerberinnen und Bewerber, die einzelne Lehrveranstaltungen an der Universität zum Zwecke der Weiterbildung besuchen wollen, können mit Zustimmung der Dozentin oder des Dozenten für die betreffende Veranstaltung für jeweils ein Semester als Gasthörerinnen oder Gasthörer (Gaststudierende) aufgenommen werden.
In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Gasthörerinnen und Gasthörer an Lehrveranstaltungen teilnehmen, wenn nicht alle Plätze durch die Studierenden in Anspruch genommen werden.

Die angebotenen Veranstaltungen können aus dem Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.

Studierenden-Service-Center
Ratzeburger Allee 160
23562 Lübeck.

Die Gasthörerschaft kann jeweils zum Winter- und Sommersemester beantragt werden. Der Antrag auf Zulassung als Gasthörerin oder Gasthörer an der Universität zu Lübeck ist mit dem dafür vorgesehenen Formular spätestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn bei der Dozentin oder dem Dozenten für die betreffende Veranstaltung zu stellen. Stimmt die Dozentin oder der Dozent für die betreffende Veranstaltung der Aufnahme als Gasthörerin oder Gasthörer zu, ist der unterschriebene Antrag an das Studierenden-Service-Center zu schicken.

Anträge (PDF) 
können online ausgefüllt und per Email an ssc@uni-luebeck.de geschickt werden.