Dem Prüfungsausschuss gehören Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende an. Er entscheidet über die Auslegung der Prüfungsordnung und kümmert sich um Fälle, die in den Ordnungen vielleicht nicht vorgesehen oder abgedeckt sind.
Wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss, wenn in Ihrem Studium etwas nicht Vorhergesehenes passiert, wie etwa eine längere Krankheit oder Probleme bei Prüfungen. Der Ausschuss kann (natürlich nur in echten Ausnahmesituationen) Sondergenehmigungen erteilen und Sonderregelungen für Sie schaffen.
Typischerweise sollten Sie sich direkt an die Vorsitzenden des Ausschusses wenden, sie können vieles direkt entscheiden, es muss nicht immer langwierig der Auschuss tagen.
Gruppe der Professoren (Mitglied / stellv. Mitglied)
Prof. Dr. N. Bunzeck (Vorsitzender) / Prof. Dr. J. Obleser
Prof. Dr. I. Wilhelm-Groch (stellv. Vorsitz) / Prof. Dr. Silke Anders
Prof. Dr. O. Stavrova / Prof. Dr. C. Peifer
Prof. Dr. F. Paulus / Prof. Dr. Sören Krach
Prof. Dr. L. Malich / Prof. Dr. Th. Franke
Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter (Mitglied / stellv. Mitglied)
Kirsten Handschuch / Dr. M. Woestmann
Gruppe der Studierenden (Mitglied / stellv. Mitglied)
Jonas Krusch / Kornelia Staniszewski
für die Ukraine