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Bewerbung und Studieneignungstest Bachelorstudiengang Psychologie Universität zu Lübeck

Die Universität zu Lübeck berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie ab WS 2025/2026 auch das Ergebnis eines Studieneignungstests.

Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und der Standardwert Z. Im Bewerbungsverfahren hier an der Universität zu Lübeck  können Sie durch gute Testergebnisse im Studieneignungstest Ihre Note für die Rangliste der Zulassung verbessern. Erreicht die Bewerberin oder der Bewerber folgenden Standardwert, dann erhält sie oder er eine Verbesserung der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung wie folgt:

Die folgenden Standardwerte (SW) führen zu einer Verbesserung der Hochschulzugangsberechtigung um  x Notenpunkte:

SW: 100-109 - 0,1 Punkt

SW: 110-119 - 0,2 Punkte

SW: 120-129 - 0,3 Punkte

SW: 130 (oder mehr) - 0,4 Punkte

Beträgt der Standardwert weniger als 100 Punkte, wird keine Verbesserung der Durchschnittsnote vorgenommen. Es werden nur Testergebnisse des BaPsy-DGPS berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern.

Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt in dem Zeitraum vom 15.12.2024 bis einschließlich 15.02.2025 unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Der Test findet im Jahr 2025 am 24. oder 25. Mai an einem der später bekannt gegebenen Testorte statt. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch.

Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Vorbereitung und Testgebühr finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de.

Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils zwei Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt nach der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.

Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Sie können sich jederzeit auch ohne die Teilnahme am Studieneignungstest bewerben. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Ein gutes Testergebnis kann auch bei weniger guten Abiturnoten bessere Zulassungschancen eröffnen. Und auch bei sehr guten Abiturnoten kann ein gutes Testergebnis wesentlich für die Zulassung sein.

Bei Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten oder Zweitstudienbewerbungen konsultieren Sie bitte die FAQ auf https://www.studieneignungstest-psychologie.de

Es liegt die Satzung der Universität zu Lübeck zur Durchführung des Auswahlverfahrens im zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Psychologie zugrunde.