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Modulhandbuch ab WS 2016/17

Modul ME5055-KP05

Tiermodelle und Tierschutz (TiermTsch)

Dauer:


1 Semester
Angebotsturnus:


Jedes Sommersemester
Leistungspunkte:


5
Studiengang, Fachgebiet und Fachsemester:
  • Master Molecular Life Science 2023 (Wahlpflicht), Fachübergreifende Kompetenzen, 2. Fachsemester
  • Master Molecular Life Science 2018 (Wahlpflicht), Fachübergreifende Kompetenzen, 2. Fachsemester
  • Master Molecular Life Science 2016 (Wahlpflicht), Fachübergreifende Kompetenzen, 1. oder 2. Fachsemester
Lehrveranstaltungen:
  • ME5055-P: Tierschutzgerechter Umgang mit Versuchstieren (Praktikum, 2 SWS)
  • ME5055-S: Tierschutzgerechter Umgang mit Versuchstieren (Seminar, 1 SWS)
  • ME5055-V: Tiermodelle und Tierschutz (Vorlesung, 2 SWS)
Workload:
  • 30 Stunden Blockpraktikum
  • 60 Stunden Selbststudium
  • 10 Stunden Gruppenarbeit
  • 30 Stunden Präsenzstudium
Lehrinhalte:
  • Grundlagen der Biologie der wichtigsten Versuchstierspezies in Bezug auf Anatomie, physiologische Merkmale, Zucht, Genetik und genetische Veränderung.
  • Tierverhalten und Haltungsanforderungen und -methoden, einschließlich Anreicherung der Haltungseinrichtungen (allgemein und artspezifisch).
  • Verhaltensgerechter Umgang mit Versuchstieren
  • Gesunderhaltung und Hygiene des Tierbestands
  • Ethik in Bezug auf die Beziehung zwischen Mensch und Tier, intrinsischer Wert des Lebens und Argumente für und gegen die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken
  • Anforderungen des Prinzips der Unerlässlichkeit von Tierversuchen gemäß Tierschutzgesetz
  • Recherche und Auswertung wissenschaftlicher Literatur einschließlich solcher zu Alternativen zum Tierversuch
  • 3R Prinzip, GwP im Kontext tierexperimenteller Forschung, ARRIVE & PREPARE guidelines
  • Biometrische Statistik
  • Erkennung artspezifischer Schmerzen und Leiden der am häufigsten für Tierversuche verwendeten Arten. Anwendung möglichst schmerzloser Endpunkte
  • Betäubung, schmerzlindernde Methoden und Töten einschließlich der Verfahren, die für die Tiere die geringste Belastung bedeuten
  • Geltende Rechtsvorschriften zur Haltung, Pflege und Töten von Tieren, die dazu bestimmt sind, in Tierversuchen verwendet zu werden, oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden sowie geltende Rechtsvorschriften zur Durchführung von Tierversuchen
  • Praktischer Teil: Planung von tierexperimentellen Verfahren und Projekten
  • Praktischer Teil: Artspezifische Handhabungs- und Versuchsmethoden, relevante Versuchstechniken und Eingriffe
Qualifikationsziele/Kompetenzen:
  • Die Kursinhalte entsprechen den Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen zur Durchführung von Tierversuchen
  • Die erfolgreichen Absolvent_innen haben Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zur Erlangung der nach Tierschutzgesetz und Tierschutzversuchstierverordnung geforderten Sachkunde zum tierschutzgerechten Umgang mit Versuchstieren und fachgerechten Durchführung und Dokumentation im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis von Tierversuchen.
  • Die Absolventen sind in der Lage, über Sinn, Zweck und Erforderlichkeit eines Tierversuches zu reflektieren
  • Die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung und Blockpraktikum wird durch eine Prüfung und Vergabe eines Zertifikates bestätigt. Es ist Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Durchführung von Tierversuchen nach § 9 Abs. 1 Satz 4 Tierschutzgesetzes
Vergabe von Leistungspunkten und Benotung durch:
  • Klausur
Modulverantwortlicher:
Lehrende:
Literatur:
Sprache:
  • Wird nur auf Deutsch angeboten
Bemerkungen:

Zulassungsvoraussetzungen zur Belegung des Moduls:
- Gültige Tetanus-Schutzimpfung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Praktikum

Zulassungsvoraussetzungen zur Teilnahme an Modul-Prüfung(en):
- Erfolgreiche Teilnahme an Vorlesung, Seminar und Praktikum

Modulprüfung(en):
- ME5055-L1: Tiermodelle und Tierschutz, Klausur, 90 min, 0 % der Modulnote, muss erfolgreich abgeschlossen sein, unbenotet

Die Vorlesung findet im Sommersemester statt, das Praktikum anschließend im September.
Wir raten von der Teilnahme am Praktikum ab, wenn Sie an einer Nager-Allergie leiden.

Letzte Änderung:
27.4.2021