Die Zulassung zum Studium wird in der Studiengangsordnung (SGO) Master Medizinische Informatik geregelt.
Für eine Zulassung zum Masterstudiengang Medizinische Informatik sind folgende Nachweise zu erbringen:
In §3 Abs. 1 Satz 2 SGO heißt es: "Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die die fachlichen Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, kann eine Zulassung unter der Auflage erfolgen, fehlende Voraussetzungen durch erfolgreiche Absolvierung von Modulen des Bachelorstudiengangs Medizinische Informatik innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums nachzuholen."
Wer sich also mit einem Bachelorabschluss in einem "verwandten Studiengang" (beispielsweise Informatik ohne einen Medizin-Bezug) um einen Studienplatz im Master Medizinische Informatik bewerben möchte, sollte sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, so dass geklärt werden kann, ob eine Zulassung unter ggf. welchen Auflagen möglich ist.
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, kann eine Zulassung unter dem Vorbehalt ausgesprochen werden, dass Sie Ihr Bachelorzeugnis innerhalb von drei Monaten ab Studienbeginn vorlegen (siehe §3 Abs. 4 SGO). Ihren Bewerbungsunterlagen müssen Sie dann ein Transcript of Records Ihrer bisherigen Leistungen mit einer vorläufigen Gesamtnote (ebenfalls mindestens die Note 2,7) beilegen.
Im Masterstudiengang Medizinische Informatik gibt es z. Zt. keine Zulassungsbeschränkung über die Anzahl der verfügbaren Studienplätze und die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber (Numerus clausus).
Prof. Dr. Heinz Handels Studiengangsleiter Medizinische Informatik |
Dipl.-Inform. Dr. med. Jan-Hinrich Wrage Studiengangskoordinator Medizinische Informatik |
Dr. Sabine Voigt Studierenden-Service-Center |
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