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Master Medizinische Informatik

Masterstudiengang Medizinische Informatik Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zum Studium wird in der Studiengangsordnung (SGO) Master Medizinische Informatik geregelt.

Zulassungsvoraussetzungen

Für eine Zulassung zum Masterstudiengang Medizinische Informatik sind folgende Nachweise zu erbringen:

  1. Bachelorabschluss in Medizinischer Informatik
    oder einem "verwandten Fach" (s.u.)
  2. Nachweis der besonderen Qualifikation, d.h. in der Regel eine Bachelorabschlussnote von mindestens 2,7
  3. Motivationsschreiben, in dem Folgendes detailliert darzulegen ist:
    • Eignung für diesen Studiengang auf Grund der bisherigen Ausbildung
    • spezifische Begabungen und Interessen für diesen Studiengang
    • Fähigkeiten für eine grundlagen- und methodenorientierte wissenschaftliche Arbeitsweise und
    • die Erwartungen an diesen Studiengang und Berufsziele
  4. Bewerberinnen und Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen das Bestehen einer anerkannten Deutschprüfung nachweisen.
Bachelorabschluss in einem "verwandten Studiengang"

In §3 Abs. 1 Satz 2 SGO heißt es: "Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die die fachlichen Voraussetzungen nicht vollständig erfüllen, kann eine Zulassung unter der Auflage erfolgen, fehlende Voraussetzungen durch erfolgreiche Absolvierung von Modulen des Bachelorstudiengangs Medizinische Informatik innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums nachzuholen."

Wer sich also mit einem Bachelorabschluss in einem "verwandten Studiengang" (beispielsweise Informatik ohne einen Medizin-Bezug) um einen Studienplatz im Master Medizinische Informatik bewerben möchte, sollte sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen, so dass geklärt werden kann, ob eine Zulassung unter ggf. welchen Auflagen möglich ist.

Bachelorstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen

Wenn Sie Ihr Bachelorstudium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen haben, kann eine Zulassung unter dem Vorbehalt ausgesprochen werden, dass Sie Ihr Bachelorzeugnis innerhalb von drei Monaten ab Studienbeginn vorlegen (siehe §3 Abs. 4 SGO). Ihren Bewerbungsunterlagen müssen Sie dann ein Transcript of Records Ihrer bisherigen Leistungen mit einer vorläufigen Gesamtnote (ebenfalls mindestens die Note 2,7) beilegen.

Keine Zulassungsbeschränkung

Im Masterstudiengang Medizinische Informatik gibt es z. Zt. keine Zulassungsbeschränkung über die Anzahl der verfügbaren Studienplätze und die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber (Numerus clausus).

Persönliche Beratung durch:

Prof. Dr. Heinz Handels
Studiengangsleiter Medizinische Informatik
Dipl.-Inform. Dr. med. Jan-Hinrich Wrage
Studiengangskoordinator Medizinische Informatik
Dr. Sabine Voigt
Studierenden-Service-Center