Die Bachelorarbeit ist für das 6. Semester des Bachelorstudiums geplant.
Die Arbeit ist offiziell beim Prüfungsamt anzumelden.
Ab diesem Zeitpunkt verbleiben dem / der Studierenden maximal 6 Monate zur Beendigung der Arbeit. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung von 1 Monat gewährt werden.
Das Thema der Bachelorarbeit muss einen Bezug zum Studieninhalt aufweisen. Dies kann vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt werden. Themen für die Bachelorarbeit können in allen Instituten und Kliniken angefragt werden.
Zur Bachelorarbeit gehört ein abschließendes Kolloquium. Beides muss von zwei Prüfern/Prüferinnen bewertet werden. Eine aktuelle Prüferliste ist hier zu finden.
Die Regularien für die Bachelorarbeit sind in der Studiengangsordnung (SGO) und Prüfungsverfahrensordnung (PVO) festgelegt. Mit den entsprechenden Abschnitten sollte sich auf jeden Fall vor Beginn der Bachelorarbeit vertraut gemacht werden.
Fachliche Voraussetzungen:
Die fachlichen Voraussetzungen für die Bachelorarbeit sind in §8 der Studiengangsordnung geregelt:
Mit Beginn Ihrer Arbeit müssen Sie diese beim Prüfungsamt anmelden. Das Formular finden Sie auf der homepage des Prüfungsamtes. Beachten Sie dabei auch nachfolgende Fristen (z.B. Beginn des Masters)studiums.
Umfang, Aufbau einer Bachelorarbeit:
In folgenden Instituten wurden bereits Bachelorarbeiten angefertigt
Diese Feier für Bachelorabsolventen findet in der Regel am letzten Freitag im Januar statt. Nähere Informationen finden Sie unter "feierliche Anlässe" auf der Uni-website.
Prof. Dr. Karsten Seeger Studiengangskoordination EW |
Der nächste Newsletter erscheint am 15. Januar
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