Der Prüfungsausschuss entscheidet unter anderem über die Anerkennung von Studienleistungen.
Trifft eine der folgenden Situationen im Bezug auf Prüfungen zu, so schauen sie bitte in das Prozessportal:
Den Verfahrensablauf zu Abschlussarbeiten entnehmen Sie bitte dem Prozessportal. Die Abschlussarbeit kann grundsätzlich an allen Informatik- und Mathematikinstituten durchgeführt werden.
Leistungen, die bereits in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden, können gegebenenfalls durch den Prüfungsausschuss für das IT-Sicherheit-Studium anerkannt werden. Weitere Details zum Ablauf sind im Prozessportal zu finden.
Für den Studiengang IT-Sicherheit gelten im Bachelor und Master jeweils zwei Ordnungen:
1. Die studiengangsübergreifende Prüfungsverfahrensordnung: Diese Ordnung beinhaltet Richtlinien, die für alle technisch-naturwissenschaftlichen Studiengänge der Universität zu Lübeck zutreffen.
2. Die studiengangsspezifische Studiengangsordnung: Hier werden alle Regelungen zusammengefasst, die für den Studiengang speziell gelten. Unter anderem werden hier die Module des gesamten Semesters aufgelistet und ein Studienverlaufsplan dargestellt. Hier gibt es jeweils eine Studiengangsordnung für Bachelor und Master.
Alle aktuellen Versionen der Ordnungen sind hier zu finden. Dabei gilt für jeden Studierenden die Version, die zum Start des Studiums am Neuesten war.
Die Prüfungen aller MINT-Studiengänge werden jedes Semester zentral organisiert. Jeder Dozent und jede Dozentin ist aufgefordert, sich an diesen zentralen Plan zu halten.
Der aktuelle Klausurplan für das laufende Semester
In diesem Plan sind nur die jeweiligen Pflichtveranstaltungen beachtet, die Termine für reine Wahlveranstaltungen legen die Dozenten und Dozentinnen in der Regel nach Absprache fest.
Alle Prüfungstermine sind zusätzlich im UnivIS zu finden.
Anja Rabich Studiengangskoordinatorin IT-Sicherheit |
M.Sc. Marc Stelzner Stellv. Studiengangskoordinator IT-Sicherheit |
für die Ukraine