Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu Prüfungen.
Nein, der Studienplan ist "nur" eine Empfehlung. Jedoch wird der Stundenplan und der Klausurplan auf diesen Studienplan abgestimmt, so dass es nicht zur Überschneidung von wichtigen Terminen innerhalb eines Studienplansemesters kommt. Wenn man vom empfohlenen Studienplan abweicht, kann es zu Stundenplanüberschneidungen und Überschneidungen bei Klausuren kommen. Wer vom empfohlenen Plan abweicht, sollte sich unbedingt beraten lassen, damit die Verzögerung möglichst gering bleibt.
Nein. Die Bearbeitungszeit für Bachelor- und Masterarbeiten beträgt 6 Monate. Für die Masterarbeit ist dieser Zeitraum Vollzeit, für die Bachelorarbeit wegen parallel laufender Module nur Teilzeit kalkuliert. Die Arbeit darf zwar vor Ende der Bearbeitungszeit schon abgegeben werden, aber die Bachelorarbeit frühestens 3 Monate, die Masterarbeit frühestens 5 Monate nach der Anmeldung. Eine angemessene Aufgabenstellung lässt sich in kürzerer Zeit nicht bearbeiten.
Bachelor- und Masterarbeiten müssen grundsätzlich von HochschullehrInnen bzw. DozentInnen der Uni Lübeck aus dem Bereich der Informatik ausgegeben werden. Der ausgebende Hochschullehrer ist offiziell der Betreuer der Arbeit und einer der beiden Prüfer / Gutachter. Der zweite Gutachter / Prüfer muss ebenfalls ein Hochschullehrer der Uni Lübeck aus dem Bereich der Informatik sein. Eine Abschlussarbeit kann zwar mit Unterstützung eines Unternehmens angefertigt werden, aber verantwortlich für die Themenvergabe und die Bewertung muss ein Hochschullehrer oder Dozent der Uni Lübeck sein.
Damit auf dem Deckblatt nichts schiefgeht, gibt es eine Richtlinie zum Aufbau des Deckblatts von Bachelor- und Masterarbeiten der Uni Lübeck.
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