Ablauf und Zeitpunkt der staatlichen Prüfungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Approbationsordnung (ÄApprO). Zuständig sind grundsätzlich die jeweiligen Landesprüfungsämter. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Merkblätter des LPA und achten Sie insbesondere auf die Anmelde- und Nachreichfristen und die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen.
Die staatlichen Prüfungen im Medizinstudium finden zu drei Zeitpunkten statt:
Das PJ wird in drei Tertialen absolviert und besteht aus den Pflichtfächern Chirurgie und Innere Medizin sowie einem Wahlfach. Voraussetzung für den Antritt des PJ im Mai/November ist das Bestehen der M2-Prüfung. Informationen zu den Tertialen, PJ-Beauftragten und Lehrkrankenhäusern sowie zur Buchung der PJ-Plätze entnehmen Sie bitte der gesonderten Website.
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