Website
Studieren & Lehren

Staatsexamina

Ablauf und Zeitpunkt der staatlichen Prüfungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Approbationsordnung (ÄApprO). Zuständig sind grundsätzlich die jeweiligen Landesprüfungsämter. Bitte beachten Sie dazu die entsprechenden Merkblätter des LPA und achten Sie insbesondere auf die Anmelde- und Nachreichfristen und die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen.

Die staatlichen Prüfungen im Medizinstudium finden zu drei Zeitpunkten statt:

  • der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (auch M1 oder Physikum genannt) besteht aus einer mündlichen und einer schriftlichen Prüfung und wird nach frühestens vier Semestern vorklinischen Studiums abgelegt
  • der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung wird als schriftliche Prüfung nach frühestens zehn bzw. sechs klinischen Semestern abgelegt
  • der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung findet als mündliche Prüfung nach dem Praktischen Jahr statt.

Praktisches Jahr

Das PJ wird in drei Tertialen absolviert und besteht aus den Pflichtfächern Chirurgie und Innere Medizin sowie einem Wahlfach. Voraussetzung für den Antritt des PJ im Mai/November ist das Bestehen der M2-Prüfung. Informationen zu den Tertialen, PJ-Beauftragten und Lehrkrankenhäusern sowie zur Buchung der PJ-Plätze entnehmen Sie bitte der gesonderten Website.