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Praktisches Jahr (PJ) / M3

Splitten - Fehlzeiten - Unterbrechung

Splitten

Das Splitten von Tertialen ist nur für Auslandsaufenthalte erlaubt. Ein Splitting im Inland ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahmen, da es sich hier um eine Rotation handelt:

  • Chirurgie (mind 8 Wochen Allgemein + evtl UnfallCH, KiCh)
  • Kinderchirurgie Wilhelmstift (nur 8 Wochen)
  • Innere Medizin Klinik Bad Bramstedt/Rheumaschwerpunkt (nur 8 Wochen)

Die oben genannten Schwerpunkte sind im Rahmen der Rotation zu buchen und können mit den FächernChirurgie und Innere Medizin nur am UKSH ergänzt werden. Die "normale" Fehlzeitenregelung bleibtbestehen.

Gesplittete Tertiale dürfen grundsätzlich keine Fehlzeiten enthalten. Wenn zwei Tertiale gesplittet werden, stehen nur noch 20 Fehltage (im nicht gesplitteten Tertial) zur Verfügung.

Fehlzeiten

Gründe für Fehlzeiten sind ohne Belang, d. h. Krankheit und Urlaub sind Fehlzeiten.

Im gesamten PJ sind 30 Tage Fehlzeiten ohne Angabe von Gründen anrechenbar, davon dürfen maximal 20 Tage in einem Tertial anfallen.

Unterbrechung

In begründeten Ausnahmefällen kann eine Unterbrechung des Praktischen Jahres bis zu einer Dauer von maximal zwei Jahren durch das LPA genehmigt werden. Bei Überschreitung der genehmigten Unterbrechungszeit verfallen alle vorher abgeleisteten Teile des PJ und müssen wiederholt werden. Die Anerkennung des Grundes kann nur nach Genehmigung eines schriftlich gestellten Antrags auf Härtefall beim LPA erteilt werden.