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Praktisches Jahr (PJ) / M3

PJ-Tertial im Ausland

Bitte lesen Sie vorher das PJ-Merkblatt und Merkblatt zur Corona-Krise vom Landesprüfungsamt Schleswig-Holstein.

Für Förderungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an das Akademische Auslandsamt.

Vor Ihrer Bewerbung in Österreich und Skandinavien, insbesondere Dänemark und Norwegen, kontaktieren Sie bitte für die Anrechnungsformalitäten das LPA, da ein PJ hier nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden kann. Das gilt auch für die ausgewählten Kliniken, die auf der "Liste bereits genehmigter Kliniken" stehen.

Kliniken -Liste genehmigt-

Wenn die ausgewählte Klinik auf der Liste der bereits genehmigten Kliniken im Ausland steht, dann bitte füllen Sie das

a) Formular PJ-Tertial Ausland aus (ohne Unterschrift des PJ-Beauftragten) und reichen zusätzlich
b) eine Bescheinigung der Einrichtung (Tertialzeitraum und Fach) ein.

Die Tertialzeiten und das Fach auf dem Formular und auf der Bescheinigung der Klinik müssen identisch mit den offiziellen Terteilzeiten sein.

Leiten Sie das Formular PJ-Tertial Ausland und die Bescheinigung per E-Mail (Ansprechpartnerinnen s. unten) zum Prüfen weiter.

Kliniken -nicht genehmigt-

Wenn die von Ihnen gewählte Klinik nicht auf der Liste bereits genehmigter Kliniken steht, wenden Sie sich in dem betreffenden Fach an den dafür zuständigen PJ-Beauftragten am UKSH Lübeck. Bitte legen Sie dann die folgenden Unterlagen vor:

a) Zusage aus dem Ausland sowie
b) die Bescheinigung der geforderten Informationen über das Krankenhaus und die dortige Ausbildung (Beispiel für letter of confirmation) und
c) Formular PJ-Tertial im Ausland

Dauer, Inhalt und Anforderungen müssen der nach deutschem Recht durchgeführten Ausbildung gleichwertig sein. Nach erteilter Genehmigung durch den PJ-Beauftragten (Unterschrift auf dem Formular PJ-Tertial im Ausland), leiten Sie das Formular PJ-Tertial Ausland und die Bescheinigung per E-Mail (Ansprechpartnerinnen s. unten) zum Prüfen weiter.

Nach erteilter Genehmigung reichen Sie bis spätestens sechs Wochen vor Tertialbeginn die kompletten Unterlagen mit dem Antrag auf Anerkennung bei dem Landesprüfungsamt ein.

Die Zahlung von 20 Euro erfolgt nach der Genehmigung des Antrags. Sie erhalten dann mit der Genehmigung das Kassenzeichen und Überweisungshinweise.

Ansprechpartnerin:

Für die Universität zu Lübeck

Buchstaben

A - K: Petra Rosenfeld petra.rosenfeld(at)uni-luebeck(dot)de

L  -Z: Andrea Daaud andrea.daaud(at)uni-luebeck(dot)de

petra.rosenfeld(at)uni-luebeck(dot)de
Für das Landesprüfungsamt - Herr Krause peter.krause(at)lasd.landsh(dot)de

 

 

 

Liste Ausland (genehmigt)