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Übersicht des Pflichtcurriculum des 4. Studienjahres
Bezeichnung der Lehrveranstaltung (LV)

Klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie (Konferenz) (Q) (Teil II, SS)

Beginn der Veranstaltung

Nur im Sommersemester

siehe Starttermine Klinik

Typus der LV
(Vorlesung, Seminar, Klin. Sem, Praktikum)

Vorlesung, Konferenz

Generelles Ziel der LV

Die Pharmakotherapie medizinisch relevanter Krankheitsbilder soll den Studierenden durch ein kollegiales, interdisziplinäres Fachgespräch vermittelt werden.

Integration, Verknüpfung mit anderen LV
Zielgruppe (für welche(s) Semester)

Studierende im 3. und 4. klinischen Semester

Eingangsvoraussetzungen (evtl. Art u. Zeit der Überprüfung)

Leistungsnachweis für das Fach “Pharmakologie, Toxikologie“

Inhalte der LV (Themen, Reihenfolge, Schwerpunkte)
Methodik, Didaktik und Form der LV

kollegiales, interdisziplinäres Fachgespräch zwischen Pharmakologen und Klinikern

Lernziele

KENNTNISSE:

Inhalte der Speziellen Pharmakologie, Differentialtherapie, Vermittlung der Pharmakotherapie medizinisch relevanter Krankheitsbilder

FERTIGKEITEN:

Unterschiedliche Therapieansätze und –konzepte beurteilen und einsetzen können

LERNZIELE ANDERER (HÖHERER) ART:

Ärztliche Urteilskraft, kollegiale Gesprächsführung, differenzierte Betrachtung medizinischer Inhalte

E-Learning

Power-Point-Präsentationen zur Vorlesung, Unterrichtspläne, FAQ (frequently asked questions), Diskussionsforum, Testaufgaben und Zusatzmaterialien im Moodle

Art der Leistungsüberprüfung

Zum Ende der Semester findet jeweils eine (Teil-)Klausur statt, in der die Lehr- und Lerninhalte des jeweiligen Semesters geprüft werden. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren kann nur über die Teilnahme an einer der beiden (Teil-)Klausuren erfolgen. In der Klausur I werden jeweils die Themen des Wintersemesters, in der Klausur II jeweils die die des Sommersemesters geprüft. Die Teilnahme an beiden Teilklausuren innerhalb eines Studienjahres ist erforderlich. Pro Semester kann nur an einer (Teil-)Klausur teilgenommen werden. Im Falle des Nichtbestehens (siehe “Kriterien für Scheinvergabe“) können die Studierenden an einer Wiederholungsklausur teilnehmen. In einer Wiederholungsklausur werden sowohl die Themen des WS als auch die des SS geprüft. Klausurtermine werden jeweils zu Semesterbeginn bekannt gegeben.

Kriterien für eine Scheinvergabe (Teile, Gewichtung, Benotungsmaßstab)

Der Eintritt in das Prüfungsverfahren kann nur über die Teilnahme an einer der beiden (Teil-)Klausuren erfolgen. Der Schein wird vergeben, wenn in beiden Teilklausuren (Klausur I + II) in der Summe mehr als 50% der maximal zu erreichenden Punktzahl erreicht werden. Bei Teilnahme an einer Wiederholungsklausur wird der Schein vergeben, wenn mehr als 50% der maximal zu erreichenden Punktzahl erreicht werden.

Zuständig für Fragen zu dieser LV (Name, Sprechzeiten, Tel.-Nr. und E-Mail)

Name: Dr. W. Häuser Sprechzeiten: nach Vereinbarung,
Tel.: 3101 7218,
E-Mail: haeuser(at)uni-luebeck(dot)de

Sonstiges

Weitere Informationen zu dieser LV: http://www.pharma.uni-luebeck.de/