Titel | Klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie (Teil I, WiSe) | |||
Leistungsnachweis, Fächer | Klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie (Querschnittsbereich 9) | |||
Eingangsniveau | Leistungsnachweis „Pharmakologie, Toxikologie“ | |||
Zeit und Ort | Wintersemester des 4. Studienjahres (7. Semester) Vorlesungen: | |||
Inhalte | Das Fach „Klinische Pharmakologie, Pharmakotherapie“ vermittelt die Pharmakotherapie medizinisch relevanter Krankheitsbilder durch ein kollegiales, interdisziplinäres Fachgespräch. | |||
Lernziele und Kompetenzebenen [1]
| Die Studierenden 2. können die unterschiedlichen Therapieansätze und Therapiekonzepte beurteilen und einsetzen und ggf. eine adäquate und (sofern vorhanden) leitliniengerechte Pharmakotherapie einleiten (E3) und | |||
Überprüfung, Feedback | Zum Ende des WiSe und des SoSe findet jeweils eine Teilklausur statt, in der die Lehr- und Lerninhalte des jeweiligen Semesters geprüft werden. In der Teilklausur I werden die Themen des WiSe, in der Teilklausur II die die des SoSe geprüft. | |||
Kriterien für die Scheinvergabe | Voraussetzung für die Zulassung an den Teilklausuren ist ein einmaliger Besuch einer Vorlesung in Präsenz. Der Schein wird erteilt, wenn in beiden Teilklausuren kumulativ > 60% der maximale Punktezahl erreicht werden. Im Falle des Nichtbestehens können Studierende an einer Wiederholungsklausur teilnehmen, in der sowohl die Themen des WiSe als auch die des SoSe geprüft werden. | |||
Ansprechperson | Dr. Walter Häuser | |||
Longitudinale Verknüpfung / beteiligte Kliniken und Institute | 3. Studienjahr | Ansprechperson: Dr. Walter Häuser | ||
Verknüpfung Lehrschwerpunkte | Prävention: ☒ Hygiene und Sicherheit ☒ Gesundheitsfürsorge ☒ Wissenschaftskompetenz | Kommunikation: ☒ Arzt-Patienten-Komm. ☐ Teamkompetenz ☐ professionelle ärztl. Haltungen | Notfallmedizin: ☒ Notfallmaßnahmen ☐ (Notfall-) Management-Kompetenz ☒ Clinical reasoning / decision making | |
Interprofessionalisierung |
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Digitalisierung |
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Sonstiges |
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[1] Ebene 1 (Faktenwissen/deskriptives Wissen): kennen und beschreiben Fakten und Prinzipien, benennen Indikation, Kontraindikation, Komplikationen.
Ebene 2 (Handlungs- und Begründungswissen): können (differentialdiagnostisch) erklären, einordnen, bewerten.
Ebene 3 (Handlungskompetenz): haben unter Anleitung schon selbst vorgenommen/durchgeführt oder demonstriert.
Ebene 4 (Handlungskompetenz): beherrschen die Fertigkeit selbständig, fachgerecht und unter Kenntnis der Konsequenzen.
für die Ukraine