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Übersicht des Pflichtcurriculum des 3. Studienjahres

 

Titel

Pharmakologie, Toxikologie (Teil II, SoSe)

Leistungsnachweis,

Fächer

Pharmakologie, Toxikologie

Eingangsniveau

1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1, Physikum)

Zeit und Ort

Sommersemester des 3. Studienjahres (6. Semester)

Vorlesungen: in Präsenz oder digital via WebEx
Seminare nach Einteilung

Inhalte

Die Lehrveranstaltung vermittelt die Kenntnisse zur allgemeinen Pharmakologie und Toxikologie.

Die Studierenden sollen durch die in Vorlesung und Seminar erworbenen Kenntnisse in der Lage sein, die jeweiligen Klassen von Pharmaka hinsichtlich funktioneller und therapeutischer Aspekte beurteilen zu können. Dabei stehen die Art ihrer Einwirkung auf die jeweiligen Körperfunktionen sowie die sich daraus ergebenden therapeutischen Anwendungsmöglichkeiten im Mittelpunkt. Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die die Studierenden in der Vorlesung und im Seminar der allgemeinen und speziellen Pharmakologie und Toxikologie erworben haben, stellen die Grundlage für das Verständnis der klinischen Pharmakologie dar. Durch die Kenntnisse über die Arzneimittelwirkungen werden die Studierenden in die Lage versetzt, unterschiedliche Therapieansätze und –konzepte verstehen, beurteilen und einsetzen zu können.

Lernziele und Kompetenzebenen[1]

Zum Ende der Lehrveranstaltung kennen die Studierenden
1. die Aspekte der Pharmakologie, die vom speziellen Arzneistoff unabhängig sind (z.B. Aufnahme, Verteilung und Ausscheidung, Vorstellungen zu den molekularen Mechanismen der Wirkung etc.). (E2)

2. die wichtigsten Arzneistoffgruppen mit ihren jeweiligen Wirkmechanismen, erwünschten, unerwünschten Wirkungen und Interaktionen (E2) und
3. ausgewählte Gebiete der Toxikologie (z.B. Arzneimitteltoxikologie, Toxikologie der Pestizide, akzidentelle Toxikologie etc.), die allgemeinen Maßnahmen bei Vergiftungen und spezielle Vergiftungen (z.B. mit Säuren, Laugen, Tensiden, Lösungsmitteln, Atmungsgiften, Methämoglobin-Bildner, Alkaloiden, Giftpilzen, Insektiziden) (E2).

 

Überprüfung, Feedback

Zum Ende des WiSe und des SoSe findet jeweils eine Teilklausur statt, in der die Lehr- und Lerninhalte des jeweiligen Semesters geprüft werden. In der Teilklausur I werden die Themen des WiSe, in der Teilklausur II die die des SoSe geprüft. Voraussetzung für die Zulassung an den Teilklausuren ist die regelmäßige Teilnahme an den Seminaren. 9 von 10 Seminaren müssen besucht werden.

Kriterien für die Scheinvergabe

Der Schein wird erteilt, wenn in beiden Teilklausuren kumulativ > 60% der maximale Punktezahl erreicht werden. Im Falle des Nichtbestehens können Studierende an einer Wiederholungsklausur teilnehmen, in der sowohl die Themen des WiSe als auch die des SoSe geprüft werden.

Ansprechperson

Dr. Walter Häuser
Telefon 0451/3101 7218; E-Mail: walter.haeuser(at)uni-luebeck(dot)de

Longitudinale Verknüpfung / beteiligte Kliniken und Institute

2. Studienjahr:

Physiologie
Biochemie
4. Studienjahr
Anästhesiologie
Innere Medizin
5. Studienjahr
Dermatologie
Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde
Infektiologie, Immunologie
Medizin des Alterns und des alten Menschen
Neurologie
Psychiatrie und Psychotherapie
Urologie

Ansprechperson:

Dr. Benedikt Fels
Dr. Ksenia Pumpor


Prof. Karl-Friedrich Klotz
Prof. Tanja Lange und Dr. Klaas Franzen

Dr. Ewan Langan
Carina Freitag

Prof. Jan Rupp
Prof. Thomas Kötter
Prof. Christoph Helmchen
Dr. Benjamin Sack
Johannes Landmesser

Verknüpfung

Lehrschwerpunkte

Prävention:

Hygiene und Sicherheit

Gesundheitsfürsorge und
    
Public Health

Wissenschaftskompetenz

Kommunikation:

Arzt-Patienten-Komm.

Teamkompetenz

professionelle ärztl.
    
Haltungen

Notfallmedizin:

Notfallmaßnahmen

(Notfall-) Management-Kompetenz

Clinical reasoning / decision making

Interprofessionalisierung

 

Digitalisierung

 

Sonstiges

 

 


[1] Ebene 1 (Faktenwissen/deskriptives Wissen): kennen und beschreiben Fakten und Prinzipien, benennen Indikation, Kontraindikation, Komplikationen.

Ebene 2 (Handlungs- und Begründungswissen): können (differentialdiagnostisch) erklären, einordnen, bewerten.

Ebene 3 (Handlungskompetenz): haben unter Anleitung schon selbst vorgenommen/durchgeführt oder demonstriert.

Ebene 4 (Handlungskompetenz): beherrschen die Fertigkeit selbständig, fachgerecht und unter Kenntnis der Konsequenzen.