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Übersicht des Pflichtcurriculum des 3. Studienjahres

Titel

Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Q)
Teil Strahlentherapie und Neuroradiologie

Leistungsnachweis,

Fächer

Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz (Q)
Teil Strahlentherapie und Neuroradiologie

Eingangsniveau

erfolgreicher Abschluss des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung

Zeit und Ort

(inkl. ggf. online-Angebote, digitale Lehrformate)

siehe Semestertermine Klinik

Inhalte

Strahlentherapie: Grundkenntnisse der Strahlentherapie, Bestrahlungsplanung, radioonkologische Behandlung von malignen Tumoren inkl. Techniken, Radiochemotherapie sowie palliative Radioonkologie.

Neuroradiologie: Grundlagen der Schlaganfallbildgebung und der interventionellen Schlaganfalltherapie

Lernziele und Kompetenzebenen [1]

 

Erwerb von Grundkenntnissen und Grundlagen der o. g.  Inhalte (E1)

 

Überprüfung, Feedback

Klausur

Kriterien für die Scheinvergabe

Bestehen der Klausuren im Teilbereich Strahlentherapie und Neuroradiologie sowie im Teilbereich Radiologie und Nuklearmedizin (einzeln) nach regelmäßiger Anwesenheit in Vorlesung und Kurs.
Die Gesamtpunktzahl aus beiden Klausuren ergibt die Abschlussnote für den Querschnittsbereich. 60 % richtig beantwortete Fragen in beiden Klausurteilen (Note 4 = 36-41 richtige Antworten, Note 3 = 42-47 richtige Antworten, Note 2 = 48-55 richtige Antworten, Note 1= 56-60 richtige Antworten).

Ansprechperson

Prof. Dr. med. Dirk Rades

Longitudinale Verknüpfung / beteiligte Kliniken und Institute

 

(jeweils abgesprochen mit Ansprechperson)

Klinik für Neuroradiologie

Ansprechperson:

Prof. Dr. P. Schramm

 

Verknüpfung

Lehrschwerpunkte

Prävention:

Hygiene und Sicherheit

Gesundheitsfürsorge und Public Health

Wissenschaftskompetenz

Kommunikation:

Arzt-Patienten-Komm.

Teamkompetenz

professionelle ärztl. Haltungen

Notfallmedizin:

Notfallmaßnahmen

(Notfall-) Management-Kompetenz

Clinical reasoning / decision making

Interprofessionalisierung

./.

Digitalisierung

./.

Sonstiges

./.

 


 

[1] Ebene 1 (Faktenwissen/deskriptives Wissen): kennen und beschreiben Fakten und Prinzipien, benennen Indikation, Kontraindikation, Komplikationen.

Ebene 2 (Handlungs- und Begründungswissen): können (differentialdiagnostisch) erklären, einordnen, bewerten.

Ebene 3 (Handlungskompetenz): haben unter Anleitung schon selbst vorgenommen/durchgeführt oder demonstriert.

Ebene 4 (Handlungskompetenz): beherrschen die Fertigkeit selbständig, fachgerecht und unter Kenntnis der Konsequenzen.