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Bewerbungsverfahren Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen

Grundsätzliche Informationen zum Zweitstudium Humanmedizin finden Sie unter hochschulstart.de im Informations- und Bewerbungsportal.

Die hier bereitgestellten Informationen beziehen sich ausschließlich auf das Verfahren zur Beantragung eines Gutachtens im Rahmen der Bewerbung auf ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen.

„Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.“ (VergabeVO Stiftung, Wintersemester 19/20).

Bitte beachten Sie: für die Quote Zweitstudium sind insgesamt höchstens 3 Prozent der Studienplätze vorgesehen, d.h. es stehen nur wenige Plätze zur Verfügung und der für eine Zulassung notwendige Punktwert aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums sowie den Gründen für das Zweitstudium kann entsprechend hoch sein.

Anfragen für Gutachten zur Bewerbung auf ein Zweitstudium Humanmedizin aus wissenschaftlichen Gründen sind zunächst zu richten an  
Dr. Karen Sievers
karen.sievers(at)uni-luebeck(dot)de
0451 3101 - 1850

Bitte senden Sie keine Unterlagen ohne vorherige Absprache ein. Sie erhalten von uns Vordrucke, die für die Beantragung eines Gutachtens verwendet werden müssen, außerdem werden die formalen Kriterien für eine Bewerbung geprüft und das weitere Verfahren besprochen.

Die Frist zur Einreichung von Unterlagen endet jeweils am 31. März eines Jahres. Die Anfrage sollte also entsprechend vorher stattfinden.

Bitte beachten Sie außerdem die Fristen zur Bewerbung bei hochschulstart: Die Bewerbungen für ein Zweistudium müssen Sie fristgerecht bei hochschulstart einreichen. Erstellte Gutachten werden von der Hochschule direkt an hochschulstart übermittelt.

Informationen zum Zweitstudium finden Sie unter hochschulstart.de im Informations- und Bewerbungsportal.