Die Prüfungsverfahrensordnung der Universität zu Lübeck regelt in §20 die "Anerkennung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen", unabhängig davon, ob die Studienleistungen in einem anderen Studiengang der Universität zu Lübeck oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden.
Falls Sie beabsichtigen, einen "Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen" zu stellen, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Verbindung, um sich vorab beraten zu lassen.
Für den Antrag gibt es ein Formular der Universität, das Sie ausfüllen und dann zusammen mit den Originalen der Nachweise ihrer Studienleistungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorlegen müssen. Idealerweise vereinbaren Sie hierzu einen Termin, so dass Rückfragen problemlos möglich sind.
Prof. Dr.-Ing. Markus Kallinger Kommissarische Studiengangsleitung HAT |
M.Sc. René Pallenberg Studiengangskoordination HAT |
für die Ukraine