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Prüfungsangelegenheiten

Masterarbeit und Kolloquium

Die Masterarbeit ist für das 4. Semester des Masterstudiums geplant.
Die Arbeit ist offiziell beim Prüfungsamt anzumelden.
 

Ab diesem Zeitpunkt verbleiben dem / der Studierenden maximal 6 Monate zur Beendigung der Arbeit. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Verlängerung von 1 Monat gewährt werden.

Das Thema der Masterarbeit muss einen Bezug zum Studieninhalt aufweisen. Dies kann vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt werden. Themen für die Masterarbeit können in alles Instituten und Kliniken angefragt werden. Sie kann auch an auswärtigen Instituten und in Firmen durchgeführt werden. Dies muss jedoch vorab genehmigt werden.

Zur Masterarbeit gehört ein abschließendes Kolloquium. Beides muss von zwei Prüfern/Prüferinnen bewertet werden.

Masterabschlußfeier

Bei der jährlichen Examens- und Promotionsfeier der Universität zu Lübeck in der Petri-Kirche im Juli werden auch die Masterabsolventen der MINT-Sektion verabschiedet. Nähere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Persönliche Beratung durch:

Dr. Young-Hwa Song
Studiengangskoordinatorin Biophysik