Dem Prüfungsausschuss gehören Professoren, Wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende an. Er entscheidet über die Auslegung der Prüfungsordnung und kümmert sich um Fälle, die in den Ordnungen vielleicht nicht vorgesehen oder abgedeckt sind.
Wenden Sie sich an den Prüfungsausschuss, wenn in Ihrem Studium etwas nicht Vorhergesehenes passiert wie eine längere Krankheit oder Probleme bei Prüfungen. Der Ausschuss kann (natürlich nur in echten Ausnahmesituationen) Sondergenehmigungen erteilen und Sonderregelungen für Sie schaffen.
Die Pflichtberatung im Falle eines nicht bestandenen zweiten Prüfungstermins eines Semesters (egal ob noch der erste oder bereits der zweite Prüfungsversuch) nach PVO §5a(2) liegt auch in der Verantwortung des Prüfungsausschusses.
Typischerweise gehen Sie einfach zur Sprechstunde des Prüfungsausschussvorsitzenden, eine Anmeldung zur Sprechstunde ist nicht erforderlich. Er kann vieles direkt erledigen, es muss nicht immer langwierig der Auschuss tagen.
Damit es bei den Entscheidungen des Prüfungsausschuss fair zugeht und nicht mal so und mal so entschieden wird, legt der Ausschuss einiges über den Einzelfall hinaus für die Zukunft fest.
Formulare und Merkblätter wie z.B. zur Ausgabe der Bachelorarbeit, Deckblatt für die Bachelorarbeit oder der Anmeldung des Kolloquiums zur Bachelorarbeit gibt es auf der allgemeinen Formularseite des Prüfungsamts und der speziellen Seite für informatikbezogene Formulare.
Klausurtermine und sonstige Formalien zu Klausuren sind für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einheitlich geregelt.
Prof. Dr. Martin Leucker Studiengangsleiter Artificial Intelligence weiterbildend - Master |
Dr.rer.nat. Frauke Kerlin Studiengangskoordinatorin Artificial Intelligence weiterbildend - Master |
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