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Fragen und Antworten

Welchen Abschluss erhalten Studierende?

Mit erfolgreichem Abschluss des Studiums erwerben die Studierenden den akademischen Grad „Bachelor of Science“.

Zusätzlich können je nach gewählten Wahlpflichtangeboten noch folgende Qualifikationen erworben werden: 

 

  • Qualifikation zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter für die berufliche und die hochschulische Pflegeausbildung gemäß Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
  • Qualifikation für Tätigkeiten in der Entscheidungs-unterstützung und -begleitung (Decision Coaching) zur Unterstützung von Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf bei schwierigen Therapie- oder Versorgungsentscheidungen
  • Qualifikation zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde-Aufgaben nach § 63 Abs. 3c Sozialgesetzbuch V (Gesetzliche Krankenversicherung) in der Versorgung von Menschen mit chronischen Wunden oder Demenz (z. B. Durchführung bestimmter diagnostischer Untersuchungen, Veranlassung von Folgeverordnungen für Heil- und Hilfsmittel, Therapieüberwachung)
  • unter Vorbehalt der Modellprojekte nach § 64d SGB V
  • Qualifikation für eine gemeindenahe pflegerische Versorgung von Menschen mit chronischen und mehrfachen Erkrankungen in enger Zusammenarbeit

 

 

Wie viele Studientage gibt es in der Woche?

In der Regel finden Studientage während der Vorlesungszeit an drei zusammenhängenden Werktagen pro Woche statt. Abweichend davon sind Praxisphasen vorgesehen, in denen die Studierenden Praktika (insgesamt ca. 400 h) in kooperierenden Einrichtungen absolvieren sollen.

In welcher Stundenhöhe ist eine berufliche Tätigkeit neben dem berufsbegleitenden Studium möglich?

Der Bachelorstudiengang Angewandte Pflegewissenschaft ist als Teilzeitstudium ausgerichtet. Eine berufliche Tätigkeit ist in einer Höhe von bis zu 50 % möglich. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Studienfinanzierung weiter unten.

Welche Kosten entstehen?

Über die aktuellen Semesterbeiträge (inkl. des landesweiten Semestertickets) können Sie sich auf der Webseite des AStA der Universität zu Lübeck informieren. In Schleswig-Holstein gibt es keine Studiengebühren.

Wie kann ich das Studium finanzieren?

Verschiedene Begabtenförderungswerke fördern Studierende durch Stipendien. Eine Übersicht der Universität zu Lübeck finden Sie hier. Eine umfassende Datenbank finden Sie bei myStipendium.

Besonders möchten wir das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung hervorheben. Es richtet sich altersunabhängig an Fachkräfte, die über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen und besondere berufliche Leistungen (z. B. die Note der Berufsabschlussprüfung) belegen können. Gefördert werden Voll- und Teilzeitstudierende. Eine Bewerbung ist bereits vor Studienbeginn und bis zum 2. Fachsemester möglich. Fragen zum Aufstiegsstipendium beantwortet gern Dr. Patrick Ristau.

Welche wesentlichen Qualifikationsziele beinhaltet der Studiengang Angewandte Pflegewissenschaft?
  • Erwerb von Kompetenzen für eine personenzentrierte, evidenzbasierte Pflege von Menschen aller Altersgruppen mit komplexem Pflegebedarf und die
  • Wissenschaftlich gestützte Weiterentwicklung der Pflegequalität und des Pflegeberufs
  • Koordination und Organisation der Pflege- und multiprofessionellen Versorgungsprozesse bei Menschen mit komplexen pflegerischen Bedarfslagen
  • Einrichtungsinterne Qualitätssicherung und -entwicklung, z.B. durch Initiierung und Begleitung von Struktur- oder Prozessanpassungen

Wie lange dauert das Studium?

Das berufsbegleitende Studium „Angewandte Pflegewissenschaft“ (B. Sc.) ist auf eine Dauer von sieben Semestern (3,5 Jahre) ausgerichtet. Interessierte mit bereits abgeschlossener Ausbildung in einem Pflegeberuf können durch Anerkennung der Berufsausbildung mit maximal 87 Kreditpunkten (KP) in der Regel direkt in das dritte Fachsemester einsteigen.

Wie viele Studienplätze werden jährlich vergeben?

Es werden zu jedem Wintersemester 20 Studienplätze vergeben.

Wann startet die jeweilige Kohorte?

Das Studium beginnt jährlich zum Wintersemester.

Welche Anforderungen werden an die BewerberInnen um einen Studienplatz im Rahmen des berufsbegleitenden Studiengangs gestellt?

Folgende Nachweise sind durch die BewerberInnen zu erbringen:

  • Allgemeine Hochschulreife (oder Hochschuleignungsprüfung)
  • Erfolgreich abgeschlossene mindestens 3jährige Ausbildung in einem Pflegeberuf oder aktuell gültiger Ausbildungsvertrag für eine berufliche Ausbildung in einem Pflegeberuf nach PflBG (mit erfolgreich abgeschlossener Probezeit)

 

Hinweis: Ergänzende Voraussetzung für eine Immatrikulation in den Studiengang während einer noch laufenden Ausbildung in einem Pflegeberuf ist der Nachweis eines Beratungsgespräches mit der Studiengangsleitung. In diesem Gespräch wird ein individueller Verlaufsplan für das Studium vereinbart. Ein Studium, das parallel zu einer beruflichen Pflegeausbildung aufgenommen wird, kann erst nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung abgeschlossen werden.

Persönliche Beratung durch:

Prof. Dr. rer. cur. Katrin Balzer
Studiengangsleitung Pflege
Katrin Hertel
Studiengangskoordination Pflege
Claudia Szyca
Studiengangskoordination Pflege